Bundeskartellamt grätscht in Facebooks geplante Dienste-Fusion hinein
Das Bundeskartellamt hat auf die geplante Zusammenführung von Diensten bei Facebook reagiert. Die Behörde hat es dem Unternehmen heute vorsorglich untersagt, die über die Nutzer gesammelten Daten von Facebook-, WhatsApp- und Instagram-Konten zusammenzulegen, wenn dafür keine ausdrückliche Einwilligung der User vorliegt.
Infografik: WhatsApp ist unverzichtbar
Wie das Kartellamt mitteilte, habe man gegenüber dem US-Konzern klargestellt, dass die Daten getrennt bei dem jeweiligen Dienst verbleiben müssen, wenn der Anwender keine Genehmigung erteilt hat, diese seinem Facebook-Konto zuzuordnen. Ende Januar hatte Facebook angekündigt, Verbindungen zwischen den drei Diensten herzustellen - vorgeblich, um den Datenaustausch zwischen den Nutzern der einzelnen Plattformen zu erleichtern.
Schnell kam aber der Verdacht auf, dass das Unternehmen so in erster Linie seine eigenen Zusagen als auch die behördlichen Auflagen umgehen will. Vor allem die Übernahme von WhatsApp ließ sich von dem Unternehmen noch nicht in dem Maße verwerten, wie es wohl ursprünglich erhofft wurde. Denn sowohl die Nutzer als auch die zuständigen staatlichen Stellen hatten scharf gegen eine Zusammenlegung der User-Datenbanken protestiert.
Zumindest dürfen die Nutzer aber nicht komplett an der Verwendung der verschiedenen Facebook-Dienste gehindert werden. "Freiwilligkeit heißt, dass die Nutzung der Facebook-Dienste nicht von der Einwilligung des Nutzers in diese Art der Datensammlung und -zusammenführung abhängig gemacht werden darf", erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Wie das Unternehmen in der Praxis vorgehen wird, muss sich zeigen.
Siehe auch: Facebook, Whatsapp, Instagram: Bald alle mit einer Chat-Plattform
Download WhatsApp: Windows-Client für den Messenger
Infografik: WhatsApp ist unverzichtbar
Wie das Kartellamt mitteilte, habe man gegenüber dem US-Konzern klargestellt, dass die Daten getrennt bei dem jeweiligen Dienst verbleiben müssen, wenn der Anwender keine Genehmigung erteilt hat, diese seinem Facebook-Konto zuzuordnen. Ende Januar hatte Facebook angekündigt, Verbindungen zwischen den drei Diensten herzustellen - vorgeblich, um den Datenaustausch zwischen den Nutzern der einzelnen Plattformen zu erleichtern.
Schnell kam aber der Verdacht auf, dass das Unternehmen so in erster Linie seine eigenen Zusagen als auch die behördlichen Auflagen umgehen will. Vor allem die Übernahme von WhatsApp ließ sich von dem Unternehmen noch nicht in dem Maße verwerten, wie es wohl ursprünglich erhofft wurde. Denn sowohl die Nutzer als auch die zuständigen staatlichen Stellen hatten scharf gegen eine Zusammenlegung der User-Datenbanken protestiert.
Nutzbarkeit auch ohne Zustimmung
Der Aufbau einer gemeinsamen Nachrichtenplattform für all diese Dienste würde quasi dafür sorgen, dass die Zuordnung durch die Hintertür möglich wird. Und es ist zu befürchten, dass die nun ergangene Verpflichtung seitens des Bundeskartellamtes sich letztlich als Papiertiger erweisen wird. Denn man kann damit rechnen, dass Facebook alle Nutzer, die der Zusammenführung noch nicht zugestimmt haben, mit regelmäßigen Aufforderungen nerven wird, in denen dann verklausulierte Marketing-Floskeln die Zustimmung als großen Fortschritt anpreisen werden.Zumindest dürfen die Nutzer aber nicht komplett an der Verwendung der verschiedenen Facebook-Dienste gehindert werden. "Freiwilligkeit heißt, dass die Nutzung der Facebook-Dienste nicht von der Einwilligung des Nutzers in diese Art der Datensammlung und -zusammenführung abhängig gemacht werden darf", erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Wie das Unternehmen in der Praxis vorgehen wird, muss sich zeigen.
Siehe auch: Facebook, Whatsapp, Instagram: Bald alle mit einer Chat-Plattform
Download WhatsApp: Windows-Client für den Messenger
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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