FBI muss nicht verraten, wie man 2016 ein iPhone knacken konnte
Ende 2015 kam es im kalifornischen San Bernardino zu einem Terroranschlag, bei dem 14 Menschen getötet worden sind. Im Zuge der Suche nach etwaigen Hintermännern tauchte ein iPhone auf, das allerdings gesperrt war. Die US-Bundespolizei beauftragte daraufhin Spezialunternehmen, um es zu knacken. Medien wollten Näheres dazu erfahren, doch das verweigerte ein Gericht nun.
Wer hat das iPhone geknackt, wie hat man das geschafft und wieviel hat das gekostet? Das sind im Wesentlichen die Kernfragen, um die es im Fall "iPhone von San Bernardino" ging. Denn das Federal Bureau of Investigation (FBI) hat im Vorjahr weder Kosten und Mühen gescheut, um das iPhone 5C des Attentäters Syed Farook zu entsperren. Die Causa hat unter anderem deshalb für Aufregung gesorgt, weil es sich um ein Firmen-Smartphone gehandelt hat und es von Anfang an höchst unwahrscheinlich war, dass sich darauf Hintergründe zur Tat finden lassen.
Drei Nachrichtenorganisationen - Vice, die Associated Press und USA Today-Verlag Gannett - haben das FBI verklagt und wollten von der Bundesbehörde Details dazu erfahren, Basis dafür war der Freedom of Information Act. Man wollte vor allem erfahren, wie viel die Angelegenheit den Steuerzahler gekostet hat.
Das verantwortliche Unternehmen hat nämlich nicht dieselben Möglichkeiten wie das FBI, diese Informationen zu schützen. Damit würde auch eine Gefahr für die Öffentlichkeit entstehen, so Chutkan.
Siehe auch: Wie viel kostet ein iPhone-Hack? Klage verlangt Offenlegung des FBI
Drei Nachrichtenorganisationen - Vice, die Associated Press und USA Today-Verlag Gannett - haben das FBI verklagt und wollten von der Bundesbehörde Details dazu erfahren, Basis dafür war der Freedom of Information Act. Man wollte vor allem erfahren, wie viel die Angelegenheit den Steuerzahler gekostet hat.
Ausnahme von der Transparenz
Am vergangenen Wochenende wurde das Urteil bekannt gegeben, nach dem sich in diesem Fall das FBI auf eine Ausnahme von den entsprechenden Transparenzgesetzen berufen darf. Richterin Tanya Chutkan argumentierte in ihrer Urteilsbegründung (via Cnet) unter anderem, dass die Veröffentlichung des für den Hack verantwortlichen Unternehmens dieses selbst in Gefahr bringen könnte.Das verantwortliche Unternehmen hat nämlich nicht dieselben Möglichkeiten wie das FBI, diese Informationen zu schützen. Damit würde auch eine Gefahr für die Öffentlichkeit entstehen, so Chutkan.
Siehe auch: Wie viel kostet ein iPhone-Hack? Klage verlangt Offenlegung des FBI
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