Fall PietSmietTV: Medienwächter nennt YouTuber "unprofessionell"
Ist Live-Streaming als Rundfunk zu werten oder nicht? Das ist die Frage, die der "Fall PietSmiet" vor einigen Wochen aufgeworfen hat. Denn Mitte März hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) den Twitch-Kanal PietSmietTV des gleichnamigen YouTubers verboten, da dieser als Rundfunkangebot einzustufen sei. Der für diese Entscheidung Hauptverantwortliche wehrt sich nun gegen Kritik.
PietSmietTV hat laut Ansicht der Medienwächter ein Angebot dargestellt, das mit einem klassischen TV-Sender vergleichbar sei und entsprechend einer behördlichen Genehmigung bzw. Lizenz bedarf. Denn der Kanal des bekannten YouTubers und Live-Streamers habe genügend regelmäßige Zuseher sowie ein ausgewiesenes und nicht unterbrochenes Programm, laut Gesetz müsse das entsprechend als Rundfunkangebot gewertet werden.
Die Entscheidung hatte Kritik von Netzpolitikern und Internet-Nutzern zur Folge, rechtlich ist die Sache aber dennoch eindeutig, auch wenn die Entscheidung auf einem Gesetz beruht, das man durchaus als veraltet bezeichnen kann.
Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, verteidigte die Entscheidung in einem Interview mit dem Kölner Stadt-Anzeiger nun und übte seinerseits Kritik an Streaming-Betreibern. Zu Beginn stellt er zunächst fest, dass er "gar nichts" gegen YouTuber habe. "YouTuber agieren wie alle anderen Angebote in einem Medium, das die ganz große Chance mit sich bringt, dass es für alle nutzbar ist."
Allerdings müsse man auch im Netz "ein paar Grundprinzipien einhalten", als Beispiele nennt er Schutz der Menschenwürde, Jugendschutz, Schutz der Verbraucher und Vielfalt. Schmid verweist auf die Regelungen dazu und meint, dass der Gesetzgeber "uns aber nun mal aktuell nur dieses Verfahren an die Hand gebe".
Siehe auch: Keine Rundfunklizenz - ZAK geht gegen Live-Streamer wie PietSmiet vor
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Die Entscheidung hatte Kritik von Netzpolitikern und Internet-Nutzern zur Folge, rechtlich ist die Sache aber dennoch eindeutig, auch wenn die Entscheidung auf einem Gesetz beruht, das man durchaus als veraltet bezeichnen kann.
Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, verteidigte die Entscheidung in einem Interview mit dem Kölner Stadt-Anzeiger nun und übte seinerseits Kritik an Streaming-Betreibern. Zu Beginn stellt er zunächst fest, dass er "gar nichts" gegen YouTuber habe. "YouTuber agieren wie alle anderen Angebote in einem Medium, das die ganz große Chance mit sich bringt, dass es für alle nutzbar ist."
Allerdings müsse man auch im Netz "ein paar Grundprinzipien einhalten", als Beispiele nennt er Schutz der Menschenwürde, Jugendschutz, Schutz der Verbraucher und Vielfalt. Schmid verweist auf die Regelungen dazu und meint, dass der Gesetzgeber "uns aber nun mal aktuell nur dieses Verfahren an die Hand gebe".
"Bemerkenswert unprofessionell"
Schmid kritisiert seinerseits die YouTuber und nennt sie unprofessionell: "Mich erstaunt bei den professionellen Angeboten, um die es geht, dass die Reaktionen bemerkenswert unprofessionell ausfallen." Er meint, dass man aktuell lediglich darauf hingewiesen habe, dass sich die Betroffenen mit der Medienanstalt in Verbindung setzen sollen, um zu klären, ob ein Lizenzantrag nötig ist und wie dieser durchgeführt wird: "Die Untersagung eines Angebots auf YouTube wegen fehlender Lizenz ist bisher durch uns noch gar nicht erfolgt", so Schmid.Siehe auch: Keine Rundfunklizenz - ZAK geht gegen Live-Streamer wie PietSmiet vor
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Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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