Datenschutz: Facebook bekommt Höchststrafe für User-Tracking
Das Social Network Facebook muss sich nun damit auseinandersetzen, dass sein Umgang mit den Daten der Nutzer in verschiedenen Fällen nicht mit dem europäischen Recht zu vereinbaren ist. In Frankreich wurde jetzt eine Geldstrafe gegen das Unternehmen verhängt.
Dem ging eine Untersuchung durch die französische Datenschutzbehörde CNIL voraus. Diese entschied nun, dass der US-Konzern eine Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro zu zahlen habe. Dies dürfte von dem Unternehmen eher als symbolische Sanktion denn als empfindliche Strafe empfunden werden - allerdings hat die CNIL ihre Möglichkeiten hier bereits bis zum Maximum ausgeschöpft.
Bemängelt wurde von der Datenschutzbehörde nicht allein das Sammeln von Daten, sondern in erster Linie deren umfangreiche Kombination, um immer genauere Zielgruppenansprachen für Werbeschaltungen treffen zu können. Die Anwender hätten hier letztlich weder eine Übersicht oder gar Kontrolle darüber, welche Informationen über sie vorgehalten werden, noch könnten sie sich auch nur im Ansatz gegen das Tracking wehren.
Die Strafe resultierte unter anderem aus der Tatsache, dass Facebook nach ersten Ergebnissen der Untersuchung im letzten Jahr keine Anstrengungen unternahm, die bemängelten Probleme abzustellen. Nun kann das Unternehmen höchstens noch mit einem Einspruch vor dem Obersten Gerichtshof des Landes gegen die Entscheidung vorgehen. Parallel laufen auch in verschiedenen anderen europäischen Ländern entsprechende Verfahren.
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Bemängelt wurde von der Datenschutzbehörde nicht allein das Sammeln von Daten, sondern in erster Linie deren umfangreiche Kombination, um immer genauere Zielgruppenansprachen für Werbeschaltungen treffen zu können. Die Anwender hätten hier letztlich weder eine Übersicht oder gar Kontrolle darüber, welche Informationen über sie vorgehalten werden, noch könnten sie sich auch nur im Ansatz gegen das Tracking wehren.
Auch Unbeteiligte getrackt
Noch weitaus schlimmer ist die Tatsache, dass dies nicht nur für Anwender gilt, die sich bewusst bei dem Social Network angemeldet und damit die Arbeitsweise des Unternehmens mehr oder weniger bewusst akzeptiert haben. Auch völlig unbeteiligte Nutzer fallen unter die Datensammlung. Dies geschieht immer dann, wenn auf externen Seiten Like-Buttons direkt eingebunden sind und Facebook somit tracken kann, wie sich auch unangemeldete User durchs Web bewegen.Die Strafe resultierte unter anderem aus der Tatsache, dass Facebook nach ersten Ergebnissen der Untersuchung im letzten Jahr keine Anstrengungen unternahm, die bemängelten Probleme abzustellen. Nun kann das Unternehmen höchstens noch mit einem Einspruch vor dem Obersten Gerichtshof des Landes gegen die Entscheidung vorgehen. Parallel laufen auch in verschiedenen anderen europäischen Ländern entsprechende Verfahren.
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