Selbstfahrende Autos: Gesetz erlaubt nun auch Tests in Deutschland
Ab sofort können auch in Deutschland erstmals selbstfahrende Autos getestet werden. Der Bundesrat hat nun ein Gesetz beschlossen, welches automatisierte Fahrsysteme im Straßenverkehr legalisiert. Falls Zwischenfälle auftreten, muss der Fahrer dennoch übernehmen können.
Bislang war der Einsatz von autonomen Autos in Deutschland verboten. Ein Fahrzeug musste zwingend von einer dafür geeigneten Person gefahren werden. Der Nachrichtenagentur Reuters zufolge hat sich dies nun geändert: Die in Deutschland registrierten Unternehmen müssen ihre Autos nicht erst nach Kalifornien transportieren, um diese testen zu können. Das vom Bundesrat beschlossene Gesetz erlaubt das vollautomatisierte Fahren zwar, ist jedoch mit einigen Sicherheitsauflagen verbunden.
Da die Industrie der autonomen Autos momentan einer rasanten Entwicklung ausgesetzt ist, soll das Gesetz bereits in zwei Jahren erneut überprüft werden, sodass Verbesserungen vorgenommen werden können. Obwohl das Gesetz von großer Bedeutung für die Industrie ist, wurden viele Fragen noch nicht eindeutig geklärt. So bleibt beispielsweise noch unklar, wie die Daten des Fahrzeugs von Dritten genutzt werden dürfen.
Fahrer muss eingreifen können
Während der Fahrt darf der Fahrer im Internet surfen oder mit seinem Smartphone spielen. Trotzdem muss dieser jederzeit selbst das Steuer übernehmen können, wenn das System dazu auffordert. Kommt es zu einem Zwischenfall, wenn beispielsweise ein Reifen des Fahrzeugs platzt, muss der Fahrer ebenfalls dazu in der Lage sein, das auftretende Problem zu beheben. Zusätzlich zeichnet eine sogenannte Blackbox alle Aktivitäten des Systems auf. Wird bei Unfällen ein Fehler im System festgestellt, muss der Autohersteller sich hierfür verantworten.Da die Industrie der autonomen Autos momentan einer rasanten Entwicklung ausgesetzt ist, soll das Gesetz bereits in zwei Jahren erneut überprüft werden, sodass Verbesserungen vorgenommen werden können. Obwohl das Gesetz von großer Bedeutung für die Industrie ist, wurden viele Fragen noch nicht eindeutig geklärt. So bleibt beispielsweise noch unklar, wie die Daten des Fahrzeugs von Dritten genutzt werden dürfen.
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