Ist der AppStore Monopol-Missbrauch? - Apple muss doch vor Gericht
Der Computerkonzern Apple muss nun doch vor Gericht. Es geht um die Streitfrage, ob das Unternehmen mit seinem AppStore eine Monopolstellung aufgebaut hat und diese nun missbraucht, um sich einen stetigen Strom von Einnahmen zu sichern. Im Grunde geht es also um die zentrale Architektur des iOS-Ökosystems.
Nutzer eines iPhones können ausschließlich in dem von Apple angebotenen AppStore Anwendungen kaufen, die auf ihren Geräten laufen. Vom Kaufpreis gehen 70 Prozent an den Entwickler und 30 Prozent an Apple. Die Kläger sehen darin einen Verstoß Apples gegen das Wettbewerbsrecht und wollen erreichen, dass sie auch außerhalb des AppStores Anwendungen für das iPhone kaufen können. Außerdem geht es um Schadensersatz für bereits getätigte Käufe, berichtete die ComputerWorld.
Die Sache zieht sich nun schon seit einiger Zeit hin. Erstmals wurde die Klage im Jahr 2011 eingereicht und zu einer Sammelklage ausgebaut. Das erste zuständige Gericht wies die Angelegenheit allerdings ab. Es folgte der Argumentation der Apple-Anwälte, wonach das Unternehmen selbst nicht der Verkäufer der Apps ist, sondern im Grunde eher mit dem Betreiber eines Kaufhauses vergleichbar ist, in dem zahlreiche kleinere Händler ihre Geschäfte mit den Kunden tätigen.
Das sieht das Berufungsgericht, das anschließend eingeschaltet wurde, etwas anders. Durch die feste Beteiligung Apples an den Einnahmen sei der Konzern durchaus auch mit als Verkäufer anzusehen. Entsprechend könnte es durchaus ein Problem sein, wenn man keine Anbieter neben sich auf der iOS-Plattform Software anbieten lässt.
Dabei hat die aktuelle Struktur für alle Seiten im Grunde gewisse Vorteile. Apple kann so kontrollieren, was auf iPhones überhaupt passiert - was insbesondere hinsichtlich der Sicherheit der Geräte ein enormer Vorteil ist, an bestimmten inhaltlichen Fragen aber immer wieder für Diskussionen sorgt. Und auch für die Entwickler von Apps ist die Sache durchaus attraktiv - denn mit dem 30-prozentigen Anteil ist bereits die gesamte Abrechnung abgegolten und auch der Kundenservice wird in großen Teilen von Apple abgedeckt. Die dafür nötigen Strukturen selbst vorzuhalten und zu betreiben kann wesentlich teurer sein.
Die Sache zieht sich nun schon seit einiger Zeit hin. Erstmals wurde die Klage im Jahr 2011 eingereicht und zu einer Sammelklage ausgebaut. Das erste zuständige Gericht wies die Angelegenheit allerdings ab. Es folgte der Argumentation der Apple-Anwälte, wonach das Unternehmen selbst nicht der Verkäufer der Apps ist, sondern im Grunde eher mit dem Betreiber eines Kaufhauses vergleichbar ist, in dem zahlreiche kleinere Händler ihre Geschäfte mit den Kunden tätigen.
Das sieht das Berufungsgericht, das anschließend eingeschaltet wurde, etwas anders. Durch die feste Beteiligung Apples an den Einnahmen sei der Konzern durchaus auch mit als Verkäufer anzusehen. Entsprechend könnte es durchaus ein Problem sein, wenn man keine Anbieter neben sich auf der iOS-Plattform Software anbieten lässt.
Dabei hat die aktuelle Struktur für alle Seiten im Grunde gewisse Vorteile. Apple kann so kontrollieren, was auf iPhones überhaupt passiert - was insbesondere hinsichtlich der Sicherheit der Geräte ein enormer Vorteil ist, an bestimmten inhaltlichen Fragen aber immer wieder für Diskussionen sorgt. Und auch für die Entwickler von Apps ist die Sache durchaus attraktiv - denn mit dem 30-prozentigen Anteil ist bereits die gesamte Abrechnung abgegolten und auch der Kundenservice wird in großen Teilen von Apple abgedeckt. Die dafür nötigen Strukturen selbst vorzuhalten und zu betreiben kann wesentlich teurer sein.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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