Ist der AppStore Monopol-Missbrauch? - Apple muss doch vor Gericht
Der Computerkonzern Apple muss nun doch vor Gericht. Es geht um die Streitfrage, ob das Unternehmen mit seinem AppStore eine Monopolstellung aufgebaut hat und diese nun missbraucht, um sich einen stetigen Strom von Einnahmen zu sichern. Im Grunde geht es also um die zentrale Architektur des iOS-Ökosystems.
Nutzer eines iPhones können ausschließlich in dem von Apple angebotenen AppStore Anwendungen kaufen, die auf ihren Geräten laufen. Vom Kaufpreis gehen 70 Prozent an den Entwickler und 30 Prozent an Apple. Die Kläger sehen darin einen Verstoß Apples gegen das Wettbewerbsrecht und wollen erreichen, dass sie auch außerhalb des AppStores Anwendungen für das iPhone kaufen können. Außerdem geht es um Schadensersatz für bereits getätigte Käufe, berichtete die ComputerWorld.
Die Sache zieht sich nun schon seit einiger Zeit hin. Erstmals wurde die Klage im Jahr 2011 eingereicht und zu einer Sammelklage ausgebaut. Das erste zuständige Gericht wies die Angelegenheit allerdings ab. Es folgte der Argumentation der Apple-Anwälte, wonach das Unternehmen selbst nicht der Verkäufer der Apps ist, sondern im Grunde eher mit dem Betreiber eines Kaufhauses vergleichbar ist, in dem zahlreiche kleinere Händler ihre Geschäfte mit den Kunden tätigen.
Das sieht das Berufungsgericht, das anschließend eingeschaltet wurde, etwas anders. Durch die feste Beteiligung Apples an den Einnahmen sei der Konzern durchaus auch mit als Verkäufer anzusehen. Entsprechend könnte es durchaus ein Problem sein, wenn man keine Anbieter neben sich auf der iOS-Plattform Software anbieten lässt.
Dabei hat die aktuelle Struktur für alle Seiten im Grunde gewisse Vorteile. Apple kann so kontrollieren, was auf iPhones überhaupt passiert - was insbesondere hinsichtlich der Sicherheit der Geräte ein enormer Vorteil ist, an bestimmten inhaltlichen Fragen aber immer wieder für Diskussionen sorgt. Und auch für die Entwickler von Apps ist die Sache durchaus attraktiv - denn mit dem 30-prozentigen Anteil ist bereits die gesamte Abrechnung abgegolten und auch der Kundenservice wird in großen Teilen von Apple abgedeckt. Die dafür nötigen Strukturen selbst vorzuhalten und zu betreiben kann wesentlich teurer sein.
Die Sache zieht sich nun schon seit einiger Zeit hin. Erstmals wurde die Klage im Jahr 2011 eingereicht und zu einer Sammelklage ausgebaut. Das erste zuständige Gericht wies die Angelegenheit allerdings ab. Es folgte der Argumentation der Apple-Anwälte, wonach das Unternehmen selbst nicht der Verkäufer der Apps ist, sondern im Grunde eher mit dem Betreiber eines Kaufhauses vergleichbar ist, in dem zahlreiche kleinere Händler ihre Geschäfte mit den Kunden tätigen.
Das sieht das Berufungsgericht, das anschließend eingeschaltet wurde, etwas anders. Durch die feste Beteiligung Apples an den Einnahmen sei der Konzern durchaus auch mit als Verkäufer anzusehen. Entsprechend könnte es durchaus ein Problem sein, wenn man keine Anbieter neben sich auf der iOS-Plattform Software anbieten lässt.
Dabei hat die aktuelle Struktur für alle Seiten im Grunde gewisse Vorteile. Apple kann so kontrollieren, was auf iPhones überhaupt passiert - was insbesondere hinsichtlich der Sicherheit der Geräte ein enormer Vorteil ist, an bestimmten inhaltlichen Fragen aber immer wieder für Diskussionen sorgt. Und auch für die Entwickler von Apps ist die Sache durchaus attraktiv - denn mit dem 30-prozentigen Anteil ist bereits die gesamte Abrechnung abgegolten und auch der Kundenservice wird in großen Teilen von Apple abgedeckt. Die dafür nötigen Strukturen selbst vorzuhalten und zu betreiben kann wesentlich teurer sein.
Thema:
Apples Aktienkurs in Euro
Videos von und über Apple
- Pixel 10 vs. iPhone 17e: Die beiden Budget-Premiumgeräte im Vergleich
- iPadOS 27: Erste Blicke auf Apples neues Tablet-Betriebssystem
- Silo: Apple zeigt den offiziellen Trailer zu Staffel 3 der Sci-Fi-Serie
- Tipps zum Tablet: Nützliches Zubehör für iPad 10 und iPad 11 im Test
- Getestet: Wie stark unterscheiden sich MacBook Neo und MacBook Pro?
Neue Downloads zum Thema Apple
Beiträge aus dem Forum
-
Wie alt sollte ein MacBook höchstens sein?
MiezMau -
Virtuellen PDF Drucker auf Macbook installieren - wie ?
Sonnenschein11 -
AppleTV
MiezMau -
Surfstick für MacBook Air mit Sonoma 14
landbastler -
iPhone 13 + Smartwatch (keine Apple Watch)
Bilaltore -
Win-Viren am Mac prüfen?
mondayand0 -
IPhone Ortung verhindern.
PC.Nutzer -
Kontextmenu bearbeiten
Brutschi -
Office 2019 MAC Problem
MiyaGi -
Windows Computer vergleichbar Apple M1 Mini
Lewio82
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- Prime Day 2026: Die besten Deals im Überblick - Nur bis Mitternacht!
- Amazon Prime Day: Die Tages- und Blitzangebote im Vergleich
- Microsoft erwartet Verdopplung der Speicherpreise bis Herbst 2027
- Xbox wird noch teurer: Microsoft erhöht Preise, streicht 2-TB-Modell
- Windows 10: Microsoft verlängert Extended Security Updates bis 2027
- Jetzt auch Apple: Deutliche Preiserhöhungen bei MacBooks und iPads
- WM-Streaming zum Sparpreis: Jetzt nur 4,99 Euro bei Waipu.tv
Videos
Beliebte Downloads
Beliebte Nachrichten
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Erweiterung Post-it für Firefox oder Chrome
System - Gestern 17:53 Uhr -
Home Assistant OS 18.0 ++ 2 Mio Haushalte schon dabei
d-hubs - Vorgestern 10:54 Uhr -
oSC Nürnberg 25.27. Juni - das OpenSuse-Meeting
d-hubs - 20.06. 13:40 Uhr -
Die allerneueste Version, TrueNAS 26.0.0-BETA.2
d-hubs - 19.06. 14:50 Uhr -
Wie kann ich die Untertitel einem Video hinzufügen?
Rizo - 19.06. 11:14 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen