Apple: Ist das Telefonieren mit dem iPhone eine Patentverletzung?

Der Computerkonzern Apple muss sich einmal mehr mit der Klage eines so genannten Patenttrolls herumschlagen. Die Firma Corydoras Technologies fordert unter anderem Schadensersatz, weil Käufer von iPhones mit ihren Geräten telefonieren sowie E-Mail-Dienste nutzen können.
Apple, Iphone, iPhone 6, iPhone 6 Plus
Apple
In der kürzlich eingereichten Klage geht es insgesamt um sechs Patente. Corydoras wandte sich dabei an ein Bezirksgericht im östlichen Texas, das bekannt dafür ist, oft zugunsten der Inhaber von Methodenpatenten zu urteilen. Wie diverse andere Patenttrolle auch, hat das Unternehmen seinen Firmensitz in der gleichen Region, um den juristischen Standortvorteil nutzen zu können. Das berichtet das Magazin Patently Apple, dem die Klageschrift vorliegt.

Laut der Klageschrift werden von den Forderungen alle iPhones bis zurück zur Version 4 abgedeckt. Hinzu kommen für einige Patente auch Apple-Tablets ab dem iPad 2. Neben den Telefonie- und E-Mail-Features will die Klägerin auch Schutzrechte auf Verfahren haben, die bei Videotelefonaten über Apples Facetime oder bei der Anzeige eines Standortes in Find My iPhone zum Tragen kommen. Ein weiteres Patent dreht sich um die Möglichkeit, bestimmte eingehende Anrufe zu blockieren.


Keine weiteren Auskünfte

Unklar ist derzeit noch, welchen Streitwert Corydoras in dem Verfahren festgesetzt haben will. Ebenso gibt es keine Antwort auf die Frage, warum das Unternehmen ausgerechnet jetzt Klage einreicht - denn fast alle Funktionen, um die sich die Auseinandersetzung dreht, sind schon immer oder sehr lange in iPhones zu finden. Möglicherweise wollten die Kläger einen Zeitpunkt abpassen, an dem sie das Maximum herausschlagen können und angesichts dessen, dass das Wachstum des iPhone-Geschäfts zumindest aktuell nicht weitergeht, wäre das nun wohl der Fall.

Von Corydoras selbst gibt es zu der Sache keine weiteren Auskünfte. Es ist auch kaum möglich, tiefergehend nachzuhaken, denn die Firma verfügt nicht über eine Webseite oder andere öffentliche Kontaktmöglichkeiten. Dass es sich um einen Patentroll handelt lässt sich daran festmachen, dass die Firma außer den Patenklagen keine weitere Geschäftsaktivität aufweist. Die fraglichen Schutzrechte wurden außerdem nicht selbst entwickelt, sondern zusammengekauft.
Jetzt einen Kommentar schreiben


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen
Apples Aktienkurs in Euro
Interessante Artikel & Testberichte
Tipp einsenden
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!