Kim Dotcom: Gericht ordnet die Auslieferung an die USA an
Jahrelang beschäftigt der Fall um den umtriebigen Internet-Unternehmer Kim Dotcom nun schon die Justiz in Neuseeland. Jetzt entschied das zuständige Gericht - vielleicht etwas überraschend - dass dem Auslieferungs-Ersuchen der USA stattgegeben werden könne.
In der Sache geht es weiterhin um den vor vielen Jahren stillgelegten Share-Hoster Megaupload. Dieser soll verschiedenen Beteiligten satte Gewinne in die Taschen gespült haben: Laut den Gerichtsakten verdiente Dotcom satte 42 Millionen Dollar, einige seiner Partner noch kleinere Millionen-Beträge. In den USA ist eine Klage wegen der Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche anhängig.
Der Fall führt immer wieder zu Diskussionen um die Geltungsbereiche des Rechts bei einer solchen Internet-Plattform. Denn diese war selbst in Hongkong ansässig und die Betreiber leben seit geraumer Zeit in Neuseeland. Die USA sind "nur" insofern berührt, dass eine nennenswerte Zahl von Nutzern und verschiedene betroffene Rechteinhaber hier ansässig sind.
Neben Dotcom selbst geht es in dem Verfahren um drei seiner Partner. Auch diese sollen nach der nun ergangenen Entscheidung ausgeliefert werden, berichtete der New Zealand Herald. Richter Nevin Dawson vom Bezirksgericht in Auckland sah die vorgebrachten Beweise der Kläger als ausreichend an, um zu rechtfertigen, dass in den USA ein Prozess geführt werden könne. Er betont aber auch, dass sein Urteil keineswegs einer Entscheidung darüber vorgreifen soll, ob die vier Personen tatsächlich schuldig sind. Dies müsse dann das zuständige Gericht klären.
Dotcom und seine Anwälte waren zuvor noch recht optimistisch, dass das Auslieferungsersuchen zurückgewiesen wird. Da dies nun nicht der Fall ist, müssen sie kurzfristig reagieren. Ihnen bleibt noch die Möglichkeit, binnen gut zwei Wochen Widerspruch beim Obersten Gerichtshof Neuseelands einzulegen. Dann würde es voraussichtlich im Februar zu weiteren Anhörungen kommen.
Der Fall führt immer wieder zu Diskussionen um die Geltungsbereiche des Rechts bei einer solchen Internet-Plattform. Denn diese war selbst in Hongkong ansässig und die Betreiber leben seit geraumer Zeit in Neuseeland. Die USA sind "nur" insofern berührt, dass eine nennenswerte Zahl von Nutzern und verschiedene betroffene Rechteinhaber hier ansässig sind.
Neben Dotcom selbst geht es in dem Verfahren um drei seiner Partner. Auch diese sollen nach der nun ergangenen Entscheidung ausgeliefert werden, berichtete der New Zealand Herald. Richter Nevin Dawson vom Bezirksgericht in Auckland sah die vorgebrachten Beweise der Kläger als ausreichend an, um zu rechtfertigen, dass in den USA ein Prozess geführt werden könne. Er betont aber auch, dass sein Urteil keineswegs einer Entscheidung darüber vorgreifen soll, ob die vier Personen tatsächlich schuldig sind. Dies müsse dann das zuständige Gericht klären.
Dotcom und seine Anwälte waren zuvor noch recht optimistisch, dass das Auslieferungsersuchen zurückgewiesen wird. Da dies nun nicht der Fall ist, müssen sie kurzfristig reagieren. Ihnen bleibt noch die Möglichkeit, binnen gut zwei Wochen Widerspruch beim Obersten Gerichtshof Neuseelands einzulegen. Dann würde es voraussichtlich im Februar zu weiteren Anhörungen kommen.
Thema:
Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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