Neuseeländisches Gericht: Kim Dotcom darf an USA ausgeliefert werden
Der gebürtige Deutsche Kim Dotcom wurde vor mittlerweile fünf Jahren in seiner Wahlheimat Neuseeland verhaftet und später auf Kaution freigelassen. Seither steht er im Mittelpunkt diverser Gerichtsprozesse. Einen Entscheidenden hat Dotcom nun verloren, denn das Auckland High Court hat geurteilt, dass der Internet-Unternehmer an die USA ausgeliefert werden darf.
Der Kieler, der als Kim Schmitz auf die Welt gekommen ist, hat heute laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters eine Schlappe hinnehmen müssen. Denn das High Court in Auckland hat entschieden, dass der 43-Jährige und seine drei Mitangeklagten Mathias Ortmann, Bram van der Kolk und Finn Batato an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden dürfen.
Ein strittiger Punkt betrifft die zentralen Vorwürfe der Urheberrechtsverletzung: Richter Murray Gilbert sagte, dass dieser Strafbestand in Neuseeland keine Auslieferung rechtfertige. Das bedeutet aber nicht, dass Dotcom sicher ist, denn stattdessen kann der ehemalige Megaupload-Betreiber auf Basis von Betrugsvorwürfen an die USA übergeben werden. Dotcoms Anwalt bezeichnete die Entscheidung als "extrem enttäuschend" und kündigte an, dass man dagegen beim Berufungsgericht vorgehen werde.
Der Angeklagte selbst schrieb auf Twitter, dass es eine gute Nachricht sei, dass eine Auslieferung auf Basis von Urheberrechtsverletzungen vom Tisch sei. Gleichzeitig bedauerte er aber, dass er an US-Behörden übergeben werden könnte und das aufgrund eines "Gesetzes, das nicht einmal anwendbar ist". Dotcom schrieb weiter, dass dies ein "politischer Fall" und ein "politisches Urteil" sei und zog einen Vergleich mit Scharia-Gesetzen.
"Ja, aber..."
Allerdings ist die Entscheidung des Gerichts nicht ohne das eine oder andere Aber: Denn das High Court hat zwar 13 Punkte, darunter Vorwürfe der organisierten Kriminalität, Geldwäsche, Überweisungsbetrug und Urheberrechtsverletzungen bestätigt, bezeichnete das Urteil aus früherer Instanz in einigen Bereich aber als "fehlerhaft" bzw. problematisch.Ein strittiger Punkt betrifft die zentralen Vorwürfe der Urheberrechtsverletzung: Richter Murray Gilbert sagte, dass dieser Strafbestand in Neuseeland keine Auslieferung rechtfertige. Das bedeutet aber nicht, dass Dotcom sicher ist, denn stattdessen kann der ehemalige Megaupload-Betreiber auf Basis von Betrugsvorwürfen an die USA übergeben werden. Dotcoms Anwalt bezeichnete die Entscheidung als "extrem enttäuschend" und kündigte an, dass man dagegen beim Berufungsgericht vorgehen werde.
Der Angeklagte selbst schrieb auf Twitter, dass es eine gute Nachricht sei, dass eine Auslieferung auf Basis von Urheberrechtsverletzungen vom Tisch sei. Gleichzeitig bedauerte er aber, dass er an US-Behörden übergeben werden könnte und das aufgrund eines "Gesetzes, das nicht einmal anwendbar ist". Dotcom schrieb weiter, dass dies ein "politischer Fall" und ein "politisches Urteil" sei und zog einen Vergleich mit Scharia-Gesetzen.
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Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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