CCC und Freifunk bieten "Abmahnbeantworter" für Unschuldige an
Abmahnbeantworter zu Hilfe nehmen, um sich gegen die Vorwürfe zu wehren (via Zeit Online).
Sehr wohl wollen der CCC und die Freifunker gegen die aggressiven Einschüchterungstaktiken bei Massenabmahnungen vorgehen. Denn dieses Vorgehen nimmt bewusst in Kauf, dass man auch Unschuldige erwischt und diese trotzdem bezahlen, weil sie mit der komplexen Materie nicht vertraut sind.
Konkret geht man beim Abmahnbeantworter fünf Schritte durch: Zunächst muss man eine der acht einschlägig bekannten Kanzleien auswählen, dann das Aktenzeichen eingeben, erklären, warum man nicht der Täter bzw. der Störer ist und schließlich Namen und Adresse angeben. Daraus wird dann das fertige Schreiben generiert.
Die Initiative warnt wie erwähnt mehrfach, dass man den Abmahnbeantworter nur dann verwenden sollte, wenn man sich seiner Sache ganz sicher ist. Dafür bietet man auch eine längere FAQ an, diese ist mit einem Klick auf "Sie möchten mehr darüber erfahren?" zu erreichen. So sieht ein fertiges Schreiben dann aus - die Angaben sind aber wahllos (die Adressen wurden von uns verpixelt)
Wer von einer der zahlreichen Abmahnkanzleien in Deutschland ein entsprechendes Schreiben erhalten hat und sich ganz sicher ist, dass er den vorgeworfenen Verstoß nicht begangen hat, der kann den vom CCC und Freifunk erstellten Keine Rechtsauskunft, "nur" ein Generator
Dabei handelt es sich um einen Schriftsatz-Generator, der in fünf Schritten ein Antwortschreiben, das die abmahnende Kanzlei über die Unrechtmäßigkeit der Abmahnung in Kenntnis setzt, zusammenstellt. Nach der Erstellung eines solchen Schreibens wird der Nutzer allerdings klar und deutlich in Kenntnis gesetzt, dass dieses Schreiben zwar in Zusammenarbeit mit zahlreichen Juristen entworfen worden sei, man aber auch keinerlei Gewähr für den Inhalt übernehmen könne. Außerdem stelle der Abmahnbeantworter keine Rechtsberatung dar.Sehr wohl wollen der CCC und die Freifunker gegen die aggressiven Einschüchterungstaktiken bei Massenabmahnungen vorgehen. Denn dieses Vorgehen nimmt bewusst in Kauf, dass man auch Unschuldige erwischt und diese trotzdem bezahlen, weil sie mit der komplexen Materie nicht vertraut sind.
Konkret geht man beim Abmahnbeantworter fünf Schritte durch: Zunächst muss man eine der acht einschlägig bekannten Kanzleien auswählen, dann das Aktenzeichen eingeben, erklären, warum man nicht der Täter bzw. der Störer ist und schließlich Namen und Adresse angeben. Daraus wird dann das fertige Schreiben generiert.
Die Initiative warnt wie erwähnt mehrfach, dass man den Abmahnbeantworter nur dann verwenden sollte, wenn man sich seiner Sache ganz sicher ist. Dafür bietet man auch eine längere FAQ an, diese ist mit einem Klick auf "Sie möchten mehr darüber erfahren?" zu erreichen. So sieht ein fertiges Schreiben dann aus - die Angaben sind aber wahllos (die Adressen wurden von uns verpixelt)
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