Urhebervergütung: PC- & Drucker-Hersteller müssen kräftig nachzahlen

Hersteller von Druckern und PCs müssen nach einem über viele Jahre laufenden Rechtsstreit doch noch rückwirkend Urhebervergütungen zahlen. Die seit 2002 andauernde Auseinandersetzung hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun mit seiner heutigen Entscheidung beendet.
Hp, Hewlett-Packard, Drucker
Apple
In der Auseinandersetzung ging es um PCs und Drucker, die im Zeitraum von 2002 bis 2007 verkauft wurden. Die Zahlungen gehen an die beiden Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst, die Autoren, Journalisten und Fotografen vertreten. Wie hoch die zu zahlenden Abgaben sind, legte der BGH nicht fest. Dies muss nun von den zuständigen Oberlandesgerichten entschieden werden.

Der Rechtsstreit kam zustande, weil die Rechtslage zu dieser Zeit noch nicht ganz eindeutig war. Die konkrete Ausgestaltung der Gesetzestexte hielt damals noch nicht mit der technischen Entwicklung mit. Ab 2008 galt dann eine allgemeine Regelung, nach der grundsätzlich alle Geräte, mit denen Kopien urheberrechtlich geschützter Werke angefertigt werden können, mit einer Abgabepflicht belegt sind. Kommen neue Produktkategorien auf, steht nur noch die Frage der Höhe der Abgaben im Raum, die zwischen den Rechteverwertern und der Industrie auf Grundlage der Nutzung ausgehandelt wird.

Das Problem bestand im Zeitraum, der vom Rechtsstreit abgedeckt wurde, in der wörtlichen Formulierung des Gesetzes. Hier galt die Abgabepflicht für alle Geräte, die "Übertragungen von einem Bild- und Tonträger auf einen anderen" ermöglichen. Gestritten wurde sich hier darüber, ob dies auf einen PC zutrifft.

Jahrelanges Hin und Her

Nachdem sich die Auseinandersetzung durch die Instanzen zog, hatte der BGH dies erst verneint. Das allerdings kritisierte das Bundesverfassungsgericht, woraufhin die Karlsruher Richter noch einmal Rücksprache mit dem Europäischen Gerichtshof hielten. Dies führte nun zu dem jetzt ergangenen Urteil.

Die Abgaben auf die fraglichen Geräte stellen einen Ausgleich für die Rechteinhaber darauf dar, dass den Verbrauchern das Recht auf Privatkopien eingeräumt wird. Da niemand kontrollieren will, wie viele Kopien jede Person zuhause zu privaten Zwecken von urheberrechtlich geschützten Werken herstellt, hat man sich schon vor einiger Zeit für pauschale Abgaben auf Geräte und Medien entschieden.
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