Amazons Liefer-Drohne darf nach Rechtslage überhaupt nicht abheben
Die Pläne des Online-Händlers Amazon, Drohnen für die Express-Lieferung von bestellten Produkten zu verwenden, scheitern erst einmal an den gesetzlichen Regelungen. Das geht aus einer Notiz hervor, die von der US-Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) veröffentlicht wurde.
Von dieser werden Drohnen dieser Art schlicht zu den Modellflugzeugen gezählt. Und diese dürfen nach geltender Rechtslage nicht im kommerziellen Rahmen betrieben werden. Der Gedanke hinter der Regelung bestand ursprünglich vermutlich darin, dass Modellflugzeuge, die lange Zeit die weitgehend einzigen kleinen Flugobjekte im Luftraum waren, exzessiv dazu eingesetzt werden, Werbebanner in der Luft kreisen zu lassen.
Die letzten Änderungen an der Richtlinie wurden durch die FAA im Jahr 2007 durchgeführt, berichtete das US-Magazin Ars Technica. Damals war faktisch noch kaum absehbar, dass die zivile Drohnentechnik sich so schnell entwickelt, dass die Fluggeräte in absehbarer Zeit autonom verschiedenste Aufgaben erledigen könnten. Die veränderten Bedingungen führen nun aber dazu, dass die Behörde mit ihrer Haltung zunehmend in der Kritik steht.
Dabei spielt es keine Rolle, ob zu dem Zeitpunkt, an dem die Regelung erlassen wurde, gänzlich andere Grundvoraussetzungen herrschten, die gar keine breite Debatte hätten aufkommen lassen. Dies soll gewährleisten, dass Gesetze auf den Prüfstand gestellt werden müssen, wenn sich die gesellschaftliche Ausgangslage ändert.
Bei der FAA hat man inzwischen zumindest eingesehen, dass es wohl ein Problem gibt. Angekündigt wurde nun, dass man die bestehenden Richtlinien noch in diesem Jahr einer Prüfung unterziehen wolle. Veränderte Regelungen könnten dann frühestens zum Ende des kommenden Jahres in Kraft treten. Allerdings ist keineswegs sicher, dass die Behörde tatsächlich eine Änderung vornehmen wird, so dass kommerzielle Drohnenprojekte in den USA derzeit auf sehr unsicherem Boden stehen.
Die letzten Änderungen an der Richtlinie wurden durch die FAA im Jahr 2007 durchgeführt, berichtete das US-Magazin Ars Technica. Damals war faktisch noch kaum absehbar, dass die zivile Drohnentechnik sich so schnell entwickelt, dass die Fluggeräte in absehbarer Zeit autonom verschiedenste Aufgaben erledigen könnten. Die veränderten Bedingungen führen nun aber dazu, dass die Behörde mit ihrer Haltung zunehmend in der Kritik steht.
Aktuelle Regeln stehen unter Beschuss
Auch auf juristischem Weg wird die Regelung inzwischen angegriffen. Hier macht man es sich zunutze, dass die FAA vor der entsprechenden Festlegung keine ausreichende öffentliche Diskussion über das Thema geführt hat. Dies würde nicht im Einklang mit der Verfassung stehen.Dabei spielt es keine Rolle, ob zu dem Zeitpunkt, an dem die Regelung erlassen wurde, gänzlich andere Grundvoraussetzungen herrschten, die gar keine breite Debatte hätten aufkommen lassen. Dies soll gewährleisten, dass Gesetze auf den Prüfstand gestellt werden müssen, wenn sich die gesellschaftliche Ausgangslage ändert.
Bei der FAA hat man inzwischen zumindest eingesehen, dass es wohl ein Problem gibt. Angekündigt wurde nun, dass man die bestehenden Richtlinien noch in diesem Jahr einer Prüfung unterziehen wolle. Veränderte Regelungen könnten dann frühestens zum Ende des kommenden Jahres in Kraft treten. Allerdings ist keineswegs sicher, dass die Behörde tatsächlich eine Änderung vornehmen wird, so dass kommerzielle Drohnenprojekte in den USA derzeit auf sehr unsicherem Boden stehen.
Thema:
Amazons Aktienkurs in Euro
Videos zum Thema Amazon
- ClonerAlliance UHD Halo: Box für leichte Bildschirm-Aufnahmen im Test
- Neagley: Neuer Trailer zum Reacher-Spin-off veröffentlicht
- Neagley: Prime Video zeigt den Teaser-Trailer zum Reacher-Ableger
- Reacher: Der Trailer zu Staffel 4 führt in eine blutige Verschwörung ein
- Blade Runner 2099: Amazon zeigt den Teaser-Trailer zur Miniserie
Beiträge aus dem Forum
Interessante Links
Neue Nachrichten
- Aktuelle Technik-Blitzangebote von Amazon im Überblick
- Microsoft kappt Cloud-Gaming: Game Pass erhält strenge Zeitlimits
- Samsung-Kopfhörer mit 20-GB-Telekom-Flat zum Schleuderpreis
- GTA 6: Sony kündigt limitierte PS5-Controller zum Release an
- Fritz-Labor-Updates: Smarthome-Erweiterung & Einfacher Modus starten
- ChatGPT fällt aus - OpenAI bestätigt Störung vor "Astra"-Start
- Lego PlayStation: Release und Preis der Kult-Konsole stehen fest
Videos
Neueste Downloads
Beliebte Nachrichten
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Ausblick auf die Blenderkonferenz :: 23 bis 25. September 2026
d-hubs - Gestern 22:39 Uhr -
Audacity :: seit 25 Jahren in Entwicklung
d-hubs - Gestern 15:28 Uhr -
Arch Linux - die Distri mit dem Kultstatus
d-hubs - Vorgestern 18:32 Uhr -
Arch Linux - die Distri mit dem Kultstatus
d-hubs - Vorgestern 18:22 Uhr -
vor wenigen Stunden wurde sie freigegeben . die Version GParted Live 1
d-hubs - 01.09. 23:35 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen