Recht auf Vergessen: Google erhält am 1. Tag 12.000 Lösch-Anträge
Der Europäische Gerichtshof hatte vor Kurzem in einem viel beachteten Urteil festgelegt, dass Google unter bestimmten Umständen Links zu Personen löschen muss. Der entsprechende Antrag ist seit Freitag online - und wurde in den ersten 24 Stunden rund 12.000 Mal gestellt.
Ausgangspunkt des 'Rechts auf Vergessen im Internet': Der Europäische Gerichtshof
Zu Spitzenzeiten sollen den Suchmaschinen-Konzern laut eigener Aussage rund 20 Anträge pro Minute erreicht haben, teilt ein Sprecher des Unternehmens am Samstag mit. Dabei hatte Google den Antrag-Prozess aufgrund der Kritik des deutsche Datenschützers Johannes Caspar noch einmal angepasst.
Auf der entsprechenden Seite ist jetzt nur noch zu lesen, dass "eine lesbare Kopie eines identifizierenden Dokuments" beigefügt werden muss, wenn ein Löschantrag gestellt wird. Die gesammelten Daten sollen spätestens vier Wochen nach Bearbeitung des Falls wieder von den Google-Servern gelöscht werden. Casper empfiehlt hier trotzdem, alle für den Antrag nicht relevanten Daten auf entsprechenden Dokumenten zu schwärzen.
(Quelle Foto: Gerichtshof der Europäischen Union)
Viele wollen vergessen werden
Google hatte das Formular, mit dem eine gezielte Löschung von Einträgen in dem riesigen Index des Konzerns beantragt werden kann, erst vor wenigen Tagen online gestellt. Wie der Konzern am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Bloomberg mitteilte, habe man am ersten Tag nach der Veröffentlichung rund 12.000 Lösch-Anträge erhalten.
Ausgangspunkt des 'Rechts auf Vergessen im Internet': Der Europäische Gerichtshof
Zu Spitzenzeiten sollen den Suchmaschinen-Konzern laut eigener Aussage rund 20 Anträge pro Minute erreicht haben, teilt ein Sprecher des Unternehmens am Samstag mit. Dabei hatte Google den Antrag-Prozess aufgrund der Kritik des deutsche Datenschützers Johannes Caspar noch einmal angepasst.
Ausweise speichern nicht erlaubt
Ursprünglich hatte Google alle Antrag-Steller dazu aufgefordert, zusätzlich zu dem Lösch-Formular eine Kopie des Ausweises zu Google hochzuladen. Wie Casper bemängelte, ist eine automatische Speicherung von Ausweisdokumenten durch "nicht-öffentliche Stellen" aber nicht mit dem deutschen Gesetz vereinbar. "Betroffene, die ihren Antrag stellen, sollten dies jedenfalls nicht tun, indem sie ihren Personalausweis einscannen und an Google übersenden", schrieb der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in seiner Mitteilung (PDF). Google ruderte daraufhin zurück.Auf der entsprechenden Seite ist jetzt nur noch zu lesen, dass "eine lesbare Kopie eines identifizierenden Dokuments" beigefügt werden muss, wenn ein Löschantrag gestellt wird. Die gesammelten Daten sollen spätestens vier Wochen nach Bearbeitung des Falls wieder von den Google-Servern gelöscht werden. Casper empfiehlt hier trotzdem, alle für den Antrag nicht relevanten Daten auf entsprechenden Dokumenten zu schwärzen.
Tausende Anträge müssen neu gestellt werden
Schon vor der Veröffentlichung des Online-Formulars an diesem Freitag hat Google offenbar Tausende Anträge zur Löschung von Internet-Links erhalten. Wie der Konzern jetzt mitteilt, müssen die meisten dieser Anträge über das zur Verfügung gestellte Formular noch einmal neu eingereicht werden. Ob die betroffenen Antrag-Steller entsprechend informiert werden, teilte der Konzern dabei aber nicht mit.(Quelle Foto: Gerichtshof der Europäischen Union)
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