Google startet Web-Formular für das "Recht auf Vergessen"
Der Suchmaschinenriese Google muss nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) seinen Nutzern die Möglichkeit bieten, bestimmte Links mit privaten Informationen beanstanden zu können. Der Konzern hat diese Weisung nun umgesetzt und einen entsprechende Seite gestartet.
EU-Bürger haben vor rund zwei Wochen das Recht bekommen, bestimmte Suchergebnisse von Google dauerhaft aus dem Index streichen zu können, zumindest dann, wenn Privatpersonen davon betroffen sind und auch wenn es um wahre Informationen geht.
In der offiziellen Formulierung werden die zu löschenden Ergebnisse folgendermaßen umschrieben: "(...)in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen."
Eine entsprechende Webseite hat Google nun freigegeben, berichtet unter anderem die Nachrichtenagentur Reuters. Berechtigte Personen (auch Ehepartner oder Anwälte) können auf der unter Support angelegten Seite Name, E-Mail-Kontaktadresse und die beanspruchten URLs angeben, in "unklaren Fällen" sollte man zudem eine Erläuterung in Textform hinterlassen.
Google schreibt, dass man jede Anfrage individuell prüfen und "zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen" werde.
In der offiziellen Formulierung werden die zu löschenden Ergebnisse folgendermaßen umschrieben: "(...)in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen."
Eine entsprechende Webseite hat Google nun freigegeben, berichtet unter anderem die Nachrichtenagentur Reuters. Berechtigte Personen (auch Ehepartner oder Anwälte) können auf der unter Support angelegten Seite Name, E-Mail-Kontaktadresse und die beanspruchten URLs angeben, in "unklaren Fällen" sollte man zudem eine Erläuterung in Textform hinterlassen.
Identitäts-Check erforderlich
Benötigt wird auch eine Bestätigung der Identität, hier verlangt Google eine lesbare Kopie eines gültigen Führerscheins, Personalausweises oder eines anderen gültigen Lichtbildausweises. Handelt man in Auftrag einer Person wird überdies eine Bevollmächtigung verlangt. Der Suchmaschinenriese zum Identitäts-Check: "Google erhält häufig betrügerische Anträge von Personen, die Identitätsdiebstahl begehen, Wettbewerber ungünstig beeinflussen wollen oder auf andere Weise rechtlich relevante Informationen unterdrücken wollen."Google schreibt, dass man jede Anfrage individuell prüfen und "zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen" werde.
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