Frankreich verurteilt Google zu Maximal-Bußgeld
Der Suchmaschinenkonzern Google wurde in Frankreich wegen Verstößen gegen das Datenschutz-Recht zur Zahlung des höchstmöglichen Bußgeldes verpflichtet und muss die Nutzer über diese Entscheidung aufklären.
Die zuständigen Behörden kamen in ihrem Untersuchungsverfahren vor allem zu dem folgenschweren Schluss, dass sich Google an französisches Recht halten müsse, wenn Nutzer aus dem Land angesprochen und dort auch ein Geschäft gemacht wird. Das Unternehmen hatte hingegen versucht, sich darauf zurückzuziehen, dass für seine Angebote die Regelungen am Firmensitz gelten.
In dem rund 30 Seiten langen Bericht wird Google von der französischen Datenschutzbehörde CNIL außerdem vorgeworfen, die Nutzer gezielt zu entmündigen. Es würden umfangreiche Daten über diese gesammelt, ohne, dass der normale Anwender auch nur ahnen könne, wofür diese letztlich eingesetzt werden. Von den Informationen, die Google von sich aus bereitstelle, seien die meisten Menschen schlicht überfordert.
Besonders in der Kritik steht dabei die Zusammenlegung der Datensammlungen über verschiedene Dienste des Suchmaschinenkonzerns hinweg. Dies führe letztlich dazu, dass die Anwender erst recht keinen Überblick mehr haben und entsprechend auch nicht mehr in der Lage sind, ihre Rechte gegenüber dem Unternehmen einzufordern, wie beispielsweise das Löschen von erfassten Informationen. Dies gilt besonders, da auch unklar bleibt, ob und wann Google die erfassten Daten von sich aus wieder löscht.
Google wurde von den zuständigen Stellen in Frankreich deshalb mit einem Bußgeld in Höhe von 150.000 Euro belegt. Dies ist der höchste Betrag, der nach dem geltenden Datenschutzrecht möglich ist. Außerdem muss das Unternehmen binnen acht Tagen nach der Zustellung des Urteils dessen Kernpunkte auf seiner Webseite abrufbar machen. Mindestens zwei Tage muss diese Information dann online bleiben.
In dem rund 30 Seiten langen Bericht wird Google von der französischen Datenschutzbehörde CNIL außerdem vorgeworfen, die Nutzer gezielt zu entmündigen. Es würden umfangreiche Daten über diese gesammelt, ohne, dass der normale Anwender auch nur ahnen könne, wofür diese letztlich eingesetzt werden. Von den Informationen, die Google von sich aus bereitstelle, seien die meisten Menschen schlicht überfordert.
Besonders in der Kritik steht dabei die Zusammenlegung der Datensammlungen über verschiedene Dienste des Suchmaschinenkonzerns hinweg. Dies führe letztlich dazu, dass die Anwender erst recht keinen Überblick mehr haben und entsprechend auch nicht mehr in der Lage sind, ihre Rechte gegenüber dem Unternehmen einzufordern, wie beispielsweise das Löschen von erfassten Informationen. Dies gilt besonders, da auch unklar bleibt, ob und wann Google die erfassten Daten von sich aus wieder löscht.
Google wurde von den zuständigen Stellen in Frankreich deshalb mit einem Bußgeld in Höhe von 150.000 Euro belegt. Dies ist der höchste Betrag, der nach dem geltenden Datenschutzrecht möglich ist. Außerdem muss das Unternehmen binnen acht Tagen nach der Zustellung des Urteils dessen Kernpunkte auf seiner Webseite abrufbar machen. Mindestens zwei Tage muss diese Information dann online bleiben.
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