Frankreich: Google-Urteil schießt Behörde selbst ab
Als die französischen Datenschutzbehörde CNIL kürzlich ihr Urteil gegen den Suchmaschinenkonzern Google fällte, hätte sie besser auch darüber nachgedacht, welche Folgen sich daraus ergeben können.
Im Januar wurde das Unternehmen wegen Verstößen gegen das französische Datenschutzrecht zur maximalen Geldbuße von 150.000 Euro verurteilt. Weiterhin erhielt Google die Auflage, auf der Startseite seiner Suchmaschine einen Link zu der Entscheidung zu setzen, damit sich die Nutzer entsprechend informieren können.
Wohl sehr zum Leid der Administratoren der CNIL befolgte der Konzern diese Anweisung und stellte den entsprechenden Hinweis ausgerechnet am Samstag online. Dort sollte sie gemäß der Weisung zwei Tage verbleiben. Binnen kürzester Zeit spülte dies allerdings so viele Nutzer auf die Webseite der Datenschutz-Behörde, dass deren Server komplett zusammenbrachen, berichtete der Guardian.
Man könnte meinen, dass der Zeitpunkt der Veröffentlichung aus böser Absicht gewählt wurde, um gegen die CNIL zurückzuschießen. Dem scheint aber nicht so. Google hatte noch versucht, die Entscheidung vor dem obersten französischen Zivilgericht anzufechten. Dieses will das Urteil zwar noch einmal prüfen, erklärte aber am Freitag, dass der Widerspruch keinen Grund darstellt, die Nutzer-Information nicht auf der Google-Seite zu veröffentlichen. Das Unternehmen musste also reagieren, wenn es nicht Gefahr laufen wollte, weitere Strafen aufgedrückt zu bekommen.
Angesichts der Folgen, die die Anordnung für die Webseite der Behörde hatte, hätte diese sich wohl besser an ihren Kollegen in Belgien orientiert. Hier war Google in einem Streit mit Presseverlagen im Jahr 2006 dazu verpflichtet worden, seine Nutzer auf ein Urteil hinzuweisen. Die Auflage besagte damals, dass der Text für fünf Tage online stehen muss - allerdings auf der Seite des Suchmaschinenbetreibers selbst.
Wohl sehr zum Leid der Administratoren der CNIL befolgte der Konzern diese Anweisung und stellte den entsprechenden Hinweis ausgerechnet am Samstag online. Dort sollte sie gemäß der Weisung zwei Tage verbleiben. Binnen kürzester Zeit spülte dies allerdings so viele Nutzer auf die Webseite der Datenschutz-Behörde, dass deren Server komplett zusammenbrachen, berichtete der Guardian.
Man könnte meinen, dass der Zeitpunkt der Veröffentlichung aus böser Absicht gewählt wurde, um gegen die CNIL zurückzuschießen. Dem scheint aber nicht so. Google hatte noch versucht, die Entscheidung vor dem obersten französischen Zivilgericht anzufechten. Dieses will das Urteil zwar noch einmal prüfen, erklärte aber am Freitag, dass der Widerspruch keinen Grund darstellt, die Nutzer-Information nicht auf der Google-Seite zu veröffentlichen. Das Unternehmen musste also reagieren, wenn es nicht Gefahr laufen wollte, weitere Strafen aufgedrückt zu bekommen.
Angesichts der Folgen, die die Anordnung für die Webseite der Behörde hatte, hätte diese sich wohl besser an ihren Kollegen in Belgien orientiert. Hier war Google in einem Streit mit Presseverlagen im Jahr 2006 dazu verpflichtet worden, seine Nutzer auf ein Urteil hinzuweisen. Die Auflage besagte damals, dass der Text für fünf Tage online stehen muss - allerdings auf der Seite des Suchmaschinenbetreibers selbst.
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