Google stellt sich quer und muss in Frankreich 500 Mio. Strafe zahlen
500 Millionen Euro: So viel Strafe muss Google jetzt in Frankreich wegen mehreren Verstößen gegen das Leistungsschutzrecht bezahlen. Der Konzern stellt sich bei den Verhandlungen mit Verlagen quer und hat bis heute versäumt, eine Vergütung auszuhandeln.
Diese vollmundigen Zusagen des Konzerns halten aber der Überprüfung in der Realität offenbar nicht stand. Aktuell verlegt sich Google in seinen Verhandlungen darauf, Rechteinhaber zu einer unentgeltlichen Nutzung von kleinen Inhalts-Schnipseln zu bewegen - ganz ähnlich hält es der Konzern in Deutschland. Was mögliche Verhandlungen angeht, starte Google diese somit immer unter unfairen Bedingungen wie die zwingende Teilnahme an Diensten des Unternehmens, so die Wettbewerbshüter. Genau diese Ansicht wurde dann auch von einem Berufungsgericht in Paris bestätigt: Google muss nicht nur über Nutzung, sondern auch über Vergütung verhandeln.
Neben dieser Strafe wird Google aber auch für die kommende Zeit in ein engeres Regel-Korsett geschnürt. Das Unternehmen muss Verlagen und Presseagenturen, die sich an die Behörde gewandt haben, ein Vergütungsangebot für die aktuellen Nutzungen ihrer geschützten Inhalte unterbreiten. Dafür muss Google auch Informationen bereitstellen, die eine Bewertung des Angebots möglich machen. Dafür hat das Unternehmen jetzt zwei Monate Zeit. Bei weiterer Verzögerung drohen Geldbußen von bis zu 900.000 Euro pro Tag.
Google verhandelt einfach nicht über die Vergütung von Verlagen
Der jetzt verhängten Strafe durch die französische Wettbewerbsbehörde ARCEP gehen Monate der Warnungen und zuletzt Androhungen in Form von mehreren einstweiligen Verfügungen voraus. Google war laut heise schon im April 2020 dazu angewiesen worden, für Inhalte, die von französischen Presseverlagen genutzt wurden, eine Einigung über eine angemessene Bezahlung zu treffen. Google hatte zugesagt, dass man seine Rolle als Unterstützer des französischen Nachrichtengeschäfts in Frankreich sieht und hier großzügig investieren werde.Diese vollmundigen Zusagen des Konzerns halten aber der Überprüfung in der Realität offenbar nicht stand. Aktuell verlegt sich Google in seinen Verhandlungen darauf, Rechteinhaber zu einer unentgeltlichen Nutzung von kleinen Inhalts-Schnipseln zu bewegen - ganz ähnlich hält es der Konzern in Deutschland. Was mögliche Verhandlungen angeht, starte Google diese somit immer unter unfairen Bedingungen wie die zwingende Teilnahme an Diensten des Unternehmens, so die Wettbewerbshüter. Genau diese Ansicht wurde dann auch von einem Berufungsgericht in Paris bestätigt: Google muss nicht nur über Nutzung, sondern auch über Vergütung verhandeln.
Google stellt sich quer
"Wenn die Behörde Unternehmen Anordnungen auferlegt, sind diese verpflichtet, diese gewissenhaft umzusetzen und deren Inhalt und Absicht zu respektieren. In diesem Fall war dies leider nicht der Fall", so die Vorsitzende der ARCEP, Isabelle de Silva. Die Strafe von 500 Millionen Euro spiegle die "außergewöhnliche Schwere der festgestellten Verstöße" wider.Neben dieser Strafe wird Google aber auch für die kommende Zeit in ein engeres Regel-Korsett geschnürt. Das Unternehmen muss Verlagen und Presseagenturen, die sich an die Behörde gewandt haben, ein Vergütungsangebot für die aktuellen Nutzungen ihrer geschützten Inhalte unterbreiten. Dafür muss Google auch Informationen bereitstellen, die eine Bewertung des Angebots möglich machen. Dafür hat das Unternehmen jetzt zwei Monate Zeit. Bei weiterer Verzögerung drohen Geldbußen von bis zu 900.000 Euro pro Tag.
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