GI: Vorratsdatenspeicherung kommt durch Hintertür
Die geplante Neuregelung der Bestandsdatenauskunft sorgt nach ihrem Beschluss im Bundestag für immer mehr besorgte Stellungnahmen. Auch die Gesellschaft für Informatik (GI) meldete sich nun zu Wort.
Sollte die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wie geplant umgesetzt werden, führe sie zu einer beträchtlichen Erweiterung der Befugnisse der Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden, die über die Telefonie hinaus weit in das Internet hineinreicht, warnte der Verband. "Der Grundgedanke des Telekommunikationsgeheimnisses liegt bislang darin, den Austausch von Informationen so zu schützen, als ob er von Angesicht zu Angesicht stattfinden würde, das heißt, die Nachrichten von Unbefugten nicht zur Kenntnis genommen werden können", erklärte Hartmut Pohl, Sprecher des Arbeitskreises "Datenschutz und IT-Sicherheit" bei der GI.
Die geplante Neuregelung würde den Behörden allerdings internetweite Zugriffsmöglichkeiten gestatten, die deutlich über das bisher für den engeren Bereich der Telekommunikation Zulässige hinausgehen. So soll der Begriff der Telekommunikation erstmals so sehr ausgedehnt werden, dass er sich nicht mehr nur auf die herkömmliche Telefonie bezieht, sondern auf jeden interaktiven Datenaustausch im Internet.
In Bezug auf Bestandsdaten bedeutet dies, dass Telekommunikationsanbieter nicht nur die Daten aus den Verträgen mit ihren Kunden sowie PINs und PUKs für SIM-Karten herausgeben müssen, sondern auch gespeicherte Passwörter für die von ihnen betriebenen E-Mail- oder Cloud-Accounts. Über solche Konten können die Behörden sich allerdings häufig auch Zugangsdaten zu Facebook, LinkedIn, Xing oder Twitter verschaffen.
Falls ein Telekommunikationsanbieter Zugangsdaten zu Smartphones seiner Kunden gespeichert hat - etwa für automatisierte Backup- oder Update-Dienste - müssen auch solche Zugriffsdaten herausgegeben werden. Damit könne praktisch auf alle vom Nutzer im Internet gespeicherten Daten zugegriffen werden, ohne dass im TKG eine klare Grenze definiert wird, hieß es seitens der GI.
Eine genaue Betrachtung des neuen Wortlautes in dem Gesetzentwurf zeigt auch, dass Telekommunikationsunternehmen in Vorbereitung auf Auskunftsersuchen berechtigt und verpflichtet werden, Verkehrsdaten auszuwerten. Damit würde die Vorratsdatenspeicherung, gegen die sich Bürgerrechtler seit Jahren wehren, durch die Hintertür eingeführt.
Diese weitgehende automatisierte Offenbarungspflicht aller im Netz stattfindenden Aktivitäten ist nicht nur der Ermittlung bei Schwerkriminalität vorbehalten, sondern auch für einfache Ordnungswidrigkeiten vorgesehen. Gleichzeitig wird teilweise auf einen richterlichen Vorbehalt verzichtet und den Dienstanbietern verboten, ihre Kunden über Datenweitergabe an diverse Ermittlungsbehörden zu informieren.
Pohl gesteht den Strafverfolgungsbehörden durchaus zu, unter engen Voraussetzungen und nur in Ausnahmefällen auf Telekommunikationsdaten zuzugreifen. "Mit den geplanten Änderungen wird das Telekommunikationsgeheimnis allerdings nicht nur im Kern ausgehöhlt, sondern auch das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme massiv verletzt", erklärte er. Die GI fordere daher die Bundesländer auf, am 3. Mai im Bundesrat gegen das geplante Gesetz zu stimmen.
Die geplante Neuregelung würde den Behörden allerdings internetweite Zugriffsmöglichkeiten gestatten, die deutlich über das bisher für den engeren Bereich der Telekommunikation Zulässige hinausgehen. So soll der Begriff der Telekommunikation erstmals so sehr ausgedehnt werden, dass er sich nicht mehr nur auf die herkömmliche Telefonie bezieht, sondern auf jeden interaktiven Datenaustausch im Internet.
In Bezug auf Bestandsdaten bedeutet dies, dass Telekommunikationsanbieter nicht nur die Daten aus den Verträgen mit ihren Kunden sowie PINs und PUKs für SIM-Karten herausgeben müssen, sondern auch gespeicherte Passwörter für die von ihnen betriebenen E-Mail- oder Cloud-Accounts. Über solche Konten können die Behörden sich allerdings häufig auch Zugangsdaten zu Facebook, LinkedIn, Xing oder Twitter verschaffen.
Falls ein Telekommunikationsanbieter Zugangsdaten zu Smartphones seiner Kunden gespeichert hat - etwa für automatisierte Backup- oder Update-Dienste - müssen auch solche Zugriffsdaten herausgegeben werden. Damit könne praktisch auf alle vom Nutzer im Internet gespeicherten Daten zugegriffen werden, ohne dass im TKG eine klare Grenze definiert wird, hieß es seitens der GI.
Eine genaue Betrachtung des neuen Wortlautes in dem Gesetzentwurf zeigt auch, dass Telekommunikationsunternehmen in Vorbereitung auf Auskunftsersuchen berechtigt und verpflichtet werden, Verkehrsdaten auszuwerten. Damit würde die Vorratsdatenspeicherung, gegen die sich Bürgerrechtler seit Jahren wehren, durch die Hintertür eingeführt.
Diese weitgehende automatisierte Offenbarungspflicht aller im Netz stattfindenden Aktivitäten ist nicht nur der Ermittlung bei Schwerkriminalität vorbehalten, sondern auch für einfache Ordnungswidrigkeiten vorgesehen. Gleichzeitig wird teilweise auf einen richterlichen Vorbehalt verzichtet und den Dienstanbietern verboten, ihre Kunden über Datenweitergabe an diverse Ermittlungsbehörden zu informieren.
Pohl gesteht den Strafverfolgungsbehörden durchaus zu, unter engen Voraussetzungen und nur in Ausnahmefällen auf Telekommunikationsdaten zuzugreifen. "Mit den geplanten Änderungen wird das Telekommunikationsgeheimnis allerdings nicht nur im Kern ausgehöhlt, sondern auch das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme massiv verletzt", erklärte er. Die GI fordere daher die Bundesländer auf, am 3. Mai im Bundesrat gegen das geplante Gesetz zu stimmen.
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Christian Kahle
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