Google muss rechte Personenhetze nicht entfernen
Der Suchmaschinenkonzern Google muss Verweise auf Webseiten, die die Persönlichkeitsrechte von Nutzern verletzen, nicht zwingend entfernen. Das hat das Landgericht Mönchengladbach laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung entschieden.
In dem Fall wurde die Klage eines Geschichts-Wissenschaftlers verhandelt, der aufgrund seiner Arbeit bei Neonazis nicht gerade beliebt ist. In einem anonym betriebenen Wordpress-Blog bezeichneten diese den Historiker als "Linksextremisten" und "Teil des bundesdeutschen Stasi-Netzwerks".
Da auf eine Meldung an Wordpress selbst keine Reaktion erfolgte, wandte sich der Wissenschaftler an Google. Denn die fragliche Seite tauchte weit oben in den Ergebnislisten auf, wenn man nach dem Namen des Klägers suchte. Würde der Eintrag dort verschwinden, bestünde hingegen kaum eine Chance, dass der Text von mehr als einer handvoll Nutzer jemals wahrgenommen wird, so die Hoffnung.
Google weigerte sich jedoch, eine entsprechende Löschung vorzunehmen. Das Unternehmen argumentierte, dass der Suchindex automatisch aus dem zusammengestellt wird, was sich eben im Netz so finde. Dies akzeptierte das Gericht in der Verhandlung. Nach Ansicht des Richters habe sich der Kläger nicht stark genug bemüht, erst einmal bei Wordpress als Hoster des Blogs eine Löschung zu erreichen. Statt Google zu verklagen, hätte er seine Zeit lieber dahingehend investieren sollen.
Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Dabei könnte der Fall durchaus beispielgebend für weitere Auseinandersetzungen in der Zukunft sein. Denn es kommt immer wieder vor, dass insbesondere Neonazis und verschiedene rechte Organisationen Gegner auf anonym betriebenen Seiten diffamieren. Erst kürzlich tauchte beispielsweise eine Liste aus dem Dunstkreis der nationalistischen Partei "Alternative für Deutschland" auf, auf der Journalisten und Politiker aufgeführt waren, die der Organisation kritisch gegenüber stehen.
Da auf eine Meldung an Wordpress selbst keine Reaktion erfolgte, wandte sich der Wissenschaftler an Google. Denn die fragliche Seite tauchte weit oben in den Ergebnislisten auf, wenn man nach dem Namen des Klägers suchte. Würde der Eintrag dort verschwinden, bestünde hingegen kaum eine Chance, dass der Text von mehr als einer handvoll Nutzer jemals wahrgenommen wird, so die Hoffnung.
Google weigerte sich jedoch, eine entsprechende Löschung vorzunehmen. Das Unternehmen argumentierte, dass der Suchindex automatisch aus dem zusammengestellt wird, was sich eben im Netz so finde. Dies akzeptierte das Gericht in der Verhandlung. Nach Ansicht des Richters habe sich der Kläger nicht stark genug bemüht, erst einmal bei Wordpress als Hoster des Blogs eine Löschung zu erreichen. Statt Google zu verklagen, hätte er seine Zeit lieber dahingehend investieren sollen.
Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Dabei könnte der Fall durchaus beispielgebend für weitere Auseinandersetzungen in der Zukunft sein. Denn es kommt immer wieder vor, dass insbesondere Neonazis und verschiedene rechte Organisationen Gegner auf anonym betriebenen Seiten diffamieren. Erst kürzlich tauchte beispielsweise eine Liste aus dem Dunstkreis der nationalistischen Partei "Alternative für Deutschland" auf, auf der Journalisten und Politiker aufgeführt waren, die der Organisation kritisch gegenüber stehen.
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Christian Kahle
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