Marketplace: Amazon schafft Niedrigpreis-Zwang ab
Der Online-Handelskonzern Amazon hat bei der Gestaltung seiner Angebotsbedingungen auf seiner Marketplace-Plattform klein beigegeben, nachdem das Bundeskartellamt Untersuchungen aufgenommen hatte.
Das Unternehmen habe der Behörde mitgeteilt, dass man beabsichtige, die so genannte Preisparität auf dem Amazon Marketplace nicht mehr durchzusetzen. Die bisherigen Regelung besagte, dass Händler ihr Produkt nirgends billiger anbieten dürfen als auf der Amazon-Plattform. Jetzt seien die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler bereits dahingehend geändert worden, dass diese Klausel wegfällt, teilte das Kartellamt mit.
Dies heißt allerdings noch nicht, dass die Untersuchung nun zu den Akten gelegt wird. "Das Bundeskartellamt bewertet derzeit, ob die Maßnahmen nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen, das Verfahren gegen Amazon insoweit zu erledigen. Hierfür ist unter anderem erforderlich, dass das Unternehmen von der Preisparität endgültig Abstand nimmt und auch nach den Umständen keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. All dies ist derzeit noch Gegenstand unserer Prüfung", erklärte Andreas Mundt, Präsident der Behörde.
Amazon hatte die verpflichtende Preisparität bisher damit begründet, dass die Nutzer auf die Plattform kämen, weil sie sich hier besonders günstige Angebote versprechen würden. "Kunden vertrauen auch darauf, dass die Preise und anderen Bedingungen auf Amazon.de im Vergleich zu anderen Einkaufsmöglichkeiten genauso gut (oder besser) sind", hieß es zur Erklärung.
Für Anbieter und Verbraucher stellt dies nach Ansicht des Kartellamtes aber ein Problem dar, weil in den Preis auch die Provision für Amazon mit einberechnet werden muss. Ein Anbieter hätte seine Ware so beispielsweise im eigenen Online-Shop nicht zu den für ihn gleichen Konditionen nur eben abzüglich der Amazon-Gebühr anbieten dürfen. Insbesondere bemängelten die Marktwächter aber auch, dass so kein Amazon-Konkurrent sich durch niedrigere Gebühren gegen den Marktführer behaupten könnte.
Dies heißt allerdings noch nicht, dass die Untersuchung nun zu den Akten gelegt wird. "Das Bundeskartellamt bewertet derzeit, ob die Maßnahmen nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen, das Verfahren gegen Amazon insoweit zu erledigen. Hierfür ist unter anderem erforderlich, dass das Unternehmen von der Preisparität endgültig Abstand nimmt und auch nach den Umständen keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. All dies ist derzeit noch Gegenstand unserer Prüfung", erklärte Andreas Mundt, Präsident der Behörde.
Amazon hatte die verpflichtende Preisparität bisher damit begründet, dass die Nutzer auf die Plattform kämen, weil sie sich hier besonders günstige Angebote versprechen würden. "Kunden vertrauen auch darauf, dass die Preise und anderen Bedingungen auf Amazon.de im Vergleich zu anderen Einkaufsmöglichkeiten genauso gut (oder besser) sind", hieß es zur Erklärung.
Für Anbieter und Verbraucher stellt dies nach Ansicht des Kartellamtes aber ein Problem dar, weil in den Preis auch die Provision für Amazon mit einberechnet werden muss. Ein Anbieter hätte seine Ware so beispielsweise im eigenen Online-Shop nicht zu den für ihn gleichen Konditionen nur eben abzüglich der Amazon-Gebühr anbieten dürfen. Insbesondere bemängelten die Marktwächter aber auch, dass so kein Amazon-Konkurrent sich durch niedrigere Gebühren gegen den Marktführer behaupten könnte.
Thema:
Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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