Verbraucherschützer gehen gegen Amazon vor
Verbraucherschützer haben mit Erfolg eine einstweilige Verfügung gegen den Online-Händler Amazon beantragt. Dieser hatte ihrer Ansicht nach eine veränderte Gesetzgebung zum Schutz der Nutzer nicht beachtet.
Das Landgericht München ist dem Antrag des VerbraucherService Bayern gefolgt und hat es Amazon ab sofort untersagt, die kostenpflichtige Amazon Prime-Mitgliedschaft über die Schaltfläche "jetzt kostenlos testen" zu bewerben. Das teilte die Organisation mit. Sie berief sich dabei auf die so genannte Button-Lösung, nach der Nutzern klarer mitgeteilt werden muss, wenn sie im Begriff sind, einen kostenpflichtigen Vorgang auszulösen.
"Wir freuen uns, dass Amazon nun den Abschluss der Mitgliedschaft bei 'Amazon Prime' über eine Schaltfläche anzubieten hat, aus der sich eindeutig ergibt, dass die Mitgliedschaft kostenpflichtig ist", erklärte Jochen Weisser, Jurist beim VerbraucherService Bayern. "Daran ändert sich nach dem Beschluss des Gerichts auch dann nichts, wenn der erste Monat der Mitgliedschaft noch kostenfrei ist, der Vertrag aber automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft umgewandelt wird."
Für Kunden von Amazon hat die Entscheidung durchaus Bedeutung. Zum einen hat das Unternehmen sicherzustellen, dass bei Bestellung der Mitgliedschaft künftig klar erkennbar ist, dass diese nach Ablauf des Testzeitraums kostenpflichtig ist. Zudem sind alle Verbraucher, die Amazon Prime über den Button "jetzt kostenlos testen" bestellt haben, nicht verpflichtet, die Jahresgebühr von 29 Euro zu bezahlen, wenn sie zuletzt von dem Angebot Gebrauch machten.
Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Amazon könnte sie im Zweifelsfall anfechten - auch im Rahmen von Forderungen gegen zahlungsunwillige Kunden. Ersten Erkenntnissen zufolge hat Amazon aber bereits auf die Verfügung reagiert und die entsprechenden Schaltflächen angepasst.
"Wir freuen uns, dass Amazon nun den Abschluss der Mitgliedschaft bei 'Amazon Prime' über eine Schaltfläche anzubieten hat, aus der sich eindeutig ergibt, dass die Mitgliedschaft kostenpflichtig ist", erklärte Jochen Weisser, Jurist beim VerbraucherService Bayern. "Daran ändert sich nach dem Beschluss des Gerichts auch dann nichts, wenn der erste Monat der Mitgliedschaft noch kostenfrei ist, der Vertrag aber automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft umgewandelt wird."
Für Kunden von Amazon hat die Entscheidung durchaus Bedeutung. Zum einen hat das Unternehmen sicherzustellen, dass bei Bestellung der Mitgliedschaft künftig klar erkennbar ist, dass diese nach Ablauf des Testzeitraums kostenpflichtig ist. Zudem sind alle Verbraucher, die Amazon Prime über den Button "jetzt kostenlos testen" bestellt haben, nicht verpflichtet, die Jahresgebühr von 29 Euro zu bezahlen, wenn sie zuletzt von dem Angebot Gebrauch machten.
Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Amazon könnte sie im Zweifelsfall anfechten - auch im Rahmen von Forderungen gegen zahlungsunwillige Kunden. Ersten Erkenntnissen zufolge hat Amazon aber bereits auf die Verfügung reagiert und die entsprechenden Schaltflächen angepasst.
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Christian Kahle
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