Deutschland kündigt Geheimdienstvertrag mit USA
Die fragliche Verwaltungsvereinbarung stammt aus den Jahren 1968 und 1969 und beruhte auf dem so genannten G10-Gesetz. Bei diesem handelt es sich um die Regelung, nach der der Artikel 10 Grundgesetz, in dem das Post- und Fernmeldegeheimnis garantiert wird, eingeschränkt werden kann.
Während in dem Gesetz vor allem die Befugnisse der deutschen Behörden zum Abhören von Telefonverbindungen und andere Telekommunikations-Vorgängen geregelt sind, erlaubte die Verwaltungsvereinbarung auch den Geheimdiensten der Alliierten, entsprechende Maßnahmen auf deutschem Staatsgebiet durchzuführen.
Dies war zum Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse den historischen Gegebenheiten geschuldet. Unter dem Eindruck der erst kurz zurückliegenden Nazi-Zeit wollten die USA und Großbritannien auf der einen Seite eine gewisse Kontrolle über die Entwicklung in Deutschland behalten. Auf der anderen Seite ging es hier auch um Deutschlands Sonderstellung als Frontgebiet im Kalten Krieg mit der Sowjetunion.
Eigentlich wurde gemeinhin angenommen, dass das Abkommen seit dem Zusammenbruch des Ostblocks keine praktische Bedeutung mehr hat. Unter dem Eindruck des aktuellen Überwachungs-Skandals sieht dies allerdings etwas anders aus. Trotzdem dürfte die Auflösung des Abkommens eher einen symbolischen Akt darstellen, mit dem die Bundesregierung in der Wahlkampfzeit Aktivität demonstrieren kann und der für die USA und Großbritannien keine besonderen Einschränkungen bedeutet.
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Christian Kahle
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