PRISM: Yahoo darf US-Geheimdokumente offenlegen

Das Internet-Unternehmen Yahoo hat sich seit dem Bekanntwerden der Spionageaffäre PRISM als entschiedener Gegner der Schnüffelei der US-Regierung positioniert und darf demnächst auch den Beweis dafür antreten.
Logo, Geheim, Top Secret
Public Domain
Wie die Seite The Daily Dot berichtet, hat ein US-Gericht Yahoo Recht gegeben, der Internet-Pionier darf nun enthüllen, wie und in welchem Ausmaß man sich gegen die PRISM-Anfragen gewehrt hat. Das für die Überwachung von US-amerikanischen Auslandsgeheimdiensten zuständige Foreign Intelligence Surveillance Court hat gestern geurteilt, dass das Justizministerium bisher als geheim eingestufte Dokumente aus dem Jahr 2008 freigeben muss.

Diese Dokumente würden beweisen, so Yahoo, dass das Unternehmen damals gegen die Freigabe von Nutzerdaten "entschieden" widersprochen habe. Das US-Gericht ordnete nun eine Überprüfung der Freigabe der geforderten Dokumente an, für diesen Prozess hat das Justizministerium zwei Wochen Zeit bekommen. Danach soll eine überbearbeitete Version freigegeben werden, die US-Behörden dürfen dabei wohl auch nach wie vor als geheim eingestufte Passagen schwärzen, aber eben nicht mehr alles unter Verschluss halten.

Yahoo ließ ausrichten, dass man "sehr zufrieden" mit dieser Entscheidung des Gerichts sei: "Sobald diese Dokumente öffentlich gemacht worden sind, werden diese unserer Meinung nach konstruktiv zur aktuellen öffentlichen Diskussion rund um Privatsphäre beitragen", so Yahoo.

Yahoos Vorgehen bzw. das Eintreten für die Freigabe ist in diesem Fall durchaus glaubhaft, da sich das Unternehmen bereits vor fünf Jahren dafür eingesetzt hat. Bisher durfte Yahoo aber nicht einmal erwähnen, dass man seinerzeit an dieser Causa beteiligt war. Behandelt wurde der Fall übrigens vom gleichen Gericht, das nun die Freigabe der Informationen angeordnet hat. Damals hatte man die Bedenken von Yahoo noch als "überzogen" bezeichnet und gemeint, dass "zufällig gesammelte Informationen von nicht zielgerichteten US-Personen" nicht gegen den 4. Zusatzartikel zur Verfassung ("Fourth Amendment") verstoßen würden.
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