Bundestag: Störerhaftung für offene WLANs bleibt
Das bestehende Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLAN-Netzwerke wird nicht beschränkt. Diese müssen weiterhin damit rechnen, für Urheberrechtsverletzungen Dritter zur Verantwortung gezogen zu werden.
Die SPD-Fraktion scheiterte am heutigen Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie mit einem Antrag, der das Ziel hatte, das Potenzial von WLAN-Netzen für den Internetzugang im öffentlichen Raum besser zu nutzen.
Dazu sollten die Haftungsbeschränkung, die für Provider gelten, auch auf WLAN-Betreiber erweitert werden. Die großen Netzbetreiber können beispielsweise nicht verantwortlich gemacht werden, wenn ihre Kunden Filesharing nutzen. Inhaber dieser offenen WLAN-Zugänge, wie sie häufig in Cafes oder anderen öffentlichen Einrichtungen zu finden sind, haben oft Probleme wegen der so genannten Störerhaftung, falls diese Zugänge missbräuchlich genutzt werden. Für den Antrag stimmte nur die SPD-Fraktion, CDU/CSU- und FDP-Fraktion lehnten ab, während sich die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthielten.
In ihrem Antrag verwies die SPD-Fraktion darauf, dass zahlreiche WLANs von Hotels und Gaststätten als zusätzlicher Service für ihre Kunden betrieben würden. Darüber hinaus sei in den vergangenen Jahren auch die Zahl der privaten offenen WLANs und von Gemeinschaftsinitiativen wie der Freifunker-Bewegung stark gestiegen.
Wegen der unklaren Lage, ob sich die Betreiber dieser offenen Netze auf die Haftungsbeschränkungen des Telemediengesetzes berufen könnten, stelle der Betrieb von öffentlichen WLANs ein beträchtliches wirtschaftliches Risiko dar und verhindere so den weiteren Ausbau von öffentlichen WLAN-Zugängen. "Dem Zugang zu einem freien und leistungsfähigen Internet kommt in der digitalen Gesellschaft grundlegende Bedeutung zu", begründete die Fraktion ihren Antrag.
Wegen der Probleme mit der Störerhaftung sind öffentliche Internet-Zugänge in den vergangenen Jahren immer seltener geworden. So mussten beispielsweise viele Inhaber von Cafes ihre WLANs dichtmachen, nachdem sie teils mehrere Abmahnungen verbunden mit jeweils vierstelligen Geldforderungen erhielten.
Dazu sollten die Haftungsbeschränkung, die für Provider gelten, auch auf WLAN-Betreiber erweitert werden. Die großen Netzbetreiber können beispielsweise nicht verantwortlich gemacht werden, wenn ihre Kunden Filesharing nutzen. Inhaber dieser offenen WLAN-Zugänge, wie sie häufig in Cafes oder anderen öffentlichen Einrichtungen zu finden sind, haben oft Probleme wegen der so genannten Störerhaftung, falls diese Zugänge missbräuchlich genutzt werden. Für den Antrag stimmte nur die SPD-Fraktion, CDU/CSU- und FDP-Fraktion lehnten ab, während sich die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthielten.
In ihrem Antrag verwies die SPD-Fraktion darauf, dass zahlreiche WLANs von Hotels und Gaststätten als zusätzlicher Service für ihre Kunden betrieben würden. Darüber hinaus sei in den vergangenen Jahren auch die Zahl der privaten offenen WLANs und von Gemeinschaftsinitiativen wie der Freifunker-Bewegung stark gestiegen.
Wegen der unklaren Lage, ob sich die Betreiber dieser offenen Netze auf die Haftungsbeschränkungen des Telemediengesetzes berufen könnten, stelle der Betrieb von öffentlichen WLANs ein beträchtliches wirtschaftliches Risiko dar und verhindere so den weiteren Ausbau von öffentlichen WLAN-Zugängen. "Dem Zugang zu einem freien und leistungsfähigen Internet kommt in der digitalen Gesellschaft grundlegende Bedeutung zu", begründete die Fraktion ihren Antrag.
Wegen der Probleme mit der Störerhaftung sind öffentliche Internet-Zugänge in den vergangenen Jahren immer seltener geworden. So mussten beispielsweise viele Inhaber von Cafes ihre WLANs dichtmachen, nachdem sie teils mehrere Abmahnungen verbunden mit jeweils vierstelligen Geldforderungen erhielten.
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Christian Kahle
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