In die Lockerung der WLAN-Störerhaftung kommt nun Bewegung
Zwar sind derzeit noch keine Details darüber bekannt, wie das Gesetz im Konkreten aussehen wird, allerdings kann durchaus davon ausgegangen werden, dass die Störerhaftung nicht gänzlich beseitigt wird. Voraussichtlich wird die Lage sich nur dahingehend ändern, dass beispielsweise Inhaber von Cafes zukünftig wieder offene Anbindungen anbieten können, ohne Gefahr zu laufen, durch Abmahnungen in den Ruin getrieben zu werden.
Netzaktivisten: Vorschlag greift zu kurz
Nach Ansicht des Lobbyvereins Digitale Gesellschaft greift der Vorschlag daher deutlich zu kurz. "Wir freuen uns, dass die Bundesregierung nach Jahren des Nichtstuns diese unsägliche Rechtssituation aufheben möchte, die vor allem im internationalen Vergleich einzigartig ist. Allerdings scheint das Bundeswirtschaftsministerium einen entscheidenden Fakt zu übersehen: Auch und vor allem private Personen sind von der Störerhaftung betroffen", erklärte der Sprecher des Verbandes Markus Beckedahl.Er forderte daher, dass die Störerhaftung generell aufgehoben wird. Denn das Teilen von Internetzugängen zu erlauben, sei eine netz- und sozialpolitische Notwendigkeit. "Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht bestraft werden können", so Beckedahl. Aktuell befinde man sich in einer Situation, wo man gerade in dichter besiedelten Gebieten quasi ständig mehrere WLANs in Reichweite hat, aber trotzdem nicht auf das Netz zugreifen kann.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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