EU: Netzneutralität ja, aber nicht unbedingt schnell
Der uneingeschränkte Zugang zum Internet ist aus Sicht der EU-Kommission ein sehr wichtiges Gut und soll besonders geschützt werden. Angesichts aktueller Entwicklungen will man sich in Brüssel beeilen.
Angesichts der eigentlichen Geschwindigkeit, in der auf EU-Ebene Entscheidungen gefällt werden können, bedeutet dies, das es noch in diesem Jahr zumindest eine Handlungsempfehlung an die Mitgliedsstaaten geben soll, wie die Netzneutralität in der Gesetzgebung behandelt werden sollte. Das kündigte Ryan Heath, Sprecher der Vizepräsidentin Neelie Kroes gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung an. Hier gibt es innerhalb der EU große Unterschiede.
In den Niederlanden ist beispielsweise gesetzlich festgeschrieben, dass die Provider die Daten unabhängig vom jeweiligen Dienst gleich zu behandeln und durchzuleiten haben. In Deutschland gibt es hingegen gar keine Regelung, was aktuell der Deutschen Telekom die Möglichkeit gibt, das Datenvolumen für Breitband-Anschlüsse einzuschränken und darüber zu sprechen, zahlende Inhalteanbieter nicht mit in das Maximalvolumen einzurechnen.
"Derzeit ist die Netzneutralität in Europa rechtlich nur wenig geschützt", formulierte Heath die Ausgangssituation. Das wolle man seitens der EU-Kommission aber ändern. Zwar sei man dagegen, zu stark regulierend in das Internet als Infrastruktur einzugreifen, der Einzelne dürfe aber nicht ohne Rechte dastehen. Außerdem dürfe man Informationen nicht dem freien Markt überlassen, betonte Heath.
Hinsichtlich der aktuellen Telekom-Strategie, die Breitband-Anbindung einzuschränken, erklärte er, dass dies erst einmal eine Angelegenheit zwischen dem Unternehmen und den Kunden sei. Der Nutzer müsse aber klar und transpartent informiert sein, damit sich ihm letztlich die Möglichkeit bietet, im Zweifel zur Konkurrenz zu wechseln.
Letztlich kann allerdings kaum darauf gehofft werden, dass die EU-Kommission die Netzbetreiber verpflichtet, Breitband-Anbindungen mit Flatrates anzubieten. "Gleichzeitig müssen Unternehmen auch die Freiheit haben, ihre Kunden zwischen einem Premium-Service und einem begrenzten Service wählen zu lassen", so Heath.
In den Niederlanden ist beispielsweise gesetzlich festgeschrieben, dass die Provider die Daten unabhängig vom jeweiligen Dienst gleich zu behandeln und durchzuleiten haben. In Deutschland gibt es hingegen gar keine Regelung, was aktuell der Deutschen Telekom die Möglichkeit gibt, das Datenvolumen für Breitband-Anschlüsse einzuschränken und darüber zu sprechen, zahlende Inhalteanbieter nicht mit in das Maximalvolumen einzurechnen.
"Derzeit ist die Netzneutralität in Europa rechtlich nur wenig geschützt", formulierte Heath die Ausgangssituation. Das wolle man seitens der EU-Kommission aber ändern. Zwar sei man dagegen, zu stark regulierend in das Internet als Infrastruktur einzugreifen, der Einzelne dürfe aber nicht ohne Rechte dastehen. Außerdem dürfe man Informationen nicht dem freien Markt überlassen, betonte Heath.
Hinsichtlich der aktuellen Telekom-Strategie, die Breitband-Anbindung einzuschränken, erklärte er, dass dies erst einmal eine Angelegenheit zwischen dem Unternehmen und den Kunden sei. Der Nutzer müsse aber klar und transpartent informiert sein, damit sich ihm letztlich die Möglichkeit bietet, im Zweifel zur Konkurrenz zu wechseln.
Letztlich kann allerdings kaum darauf gehofft werden, dass die EU-Kommission die Netzbetreiber verpflichtet, Breitband-Anbindungen mit Flatrates anzubieten. "Gleichzeitig müssen Unternehmen auch die Freiheit haben, ihre Kunden zwischen einem Premium-Service und einem begrenzten Service wählen zu lassen", so Heath.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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