Breitband: Bundesrat will keine Einmischung der EU

Der Bundesrat hat etwas verschnupft auf den Vorstoß der EU-Kommission zu einer Beschleunigung des Breitband-Ausbaus in Europa reagiert. Man empfindet dies als Einmischung in die eigenen Angelegenheiten.
Glasfaser, Licht, Fiber
Alex Blackie
Die EU-Kommission hatte im März einen entsprechenden Vorschlag veröffentlicht. Dieser sieht insbesondere Maßnahmen vor, die getroffen werden können, um die Kosten für den Ausbau von Glasfaser-Netzen deutlich zu reduzieren. In Brüssel geht man von Einsparmöglichkeiten in Höhe von 40 Milliarden bis 60 Milliarden Euro aus.

Dabei geht es vor allem darum, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Betreiber von Telekommunikationsnetzen bei der Verlegung von Glasfaserkabeln möglichst auf teure Erdarbeiten verzichten können. Denn diese machen oft den Großteil der Kosten aus. Statt dessen sollen die Leitungen beispielsweise leichter in die Infrastrukturen der Wasser- und Energieversorger integriert werden können.

Es "erscheint durchaus zielführend zu sein", diesem Vorschlag zu folgen, erklärte der Bundesrat in einer Stellungnahme. Allerdings machte man auch klar, dass die EU-Kommission hier in Angelegenheiten der Mitgliedsstaaten hineinregiere. Brüssel dürfe hier nur tätig werden, wenn diese auf nationaler oder lokaler Ebene nicht selbst in der Lage sind, die gemeinsamen Ziele umzusetzen.

Die Zuständigkeit der EU-Kommission liege insofern erst einmal darin, sich um Probleme zu kümmern, die zwischen den Mitgliedsstaaten bestehen. "Die hohen Ausbaukosten und die sich daraus ergebenden unzureichenden Investitionen der Wirtschaftsunternehmen sind kein Problem, das seine Ursache in Hemmnissen für den zwischenstaatlichen Handel hat", hieß es. Es sei auch nicht ersichtlich, dass die Genehmigungsverfahren seitens der Behörden ein Hindernis für den Breitbandausbau darstellen würden.

"Die Mitgliedstaaten können die Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen für unterschiedliche Dienste (z. B. Erzeugungs-, Leitungs- oder Verteilungsdienste für Gas, Strom, Fernwärme oder Wasser) auch für elektronische Kommunikationsdienste durch entsprechende nationale Regelungen erreichen. Hierfür bedarf es keines Erlasses einer Harmonisierungsmaßnahme bzw. einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates", wies der Bundesrat den Vorstoß aus Brüssel zurück.
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