Bettina Wulff lässt Prozess gegen Google platzen
Wie ihr Ex-Mann Christian Wulff kämpft auch Bettina Wulff weiter vor Gericht vermeintlich um ihre Ehre. Die Noch-Gattin des früheren Bundespräsidenten geht erneut gegen den Suchmaschinenkonzern Google vor.
Etwa 30 Begriffe sollen nach dem Willen Wullfs gelöscht werden. Es geht dabei um Verknüpfungen bei den automatischen Vorschlägen für Suchanfragen, die eingeblendet werden, wenn Nutzer Wulffs Namen eingeben. "Escort" zum Beispiel, "Artemis" oder "Rotlicht". Diese stehen in Zusammenhang mit Gerüchten, dass die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten vor ihrer Ehe im entsprechenden Bereich beruflich tätig war.
Eigentlich sollte der Streit am 26. April vor dem Landgericht Hamburg ausgetragen werden, doch jetzt ist der Termin geplatzt - auf Wunsch der Klägerin. Wulffs Anwälte haben das Gericht und Google gebeten, das Verfahren auf Eis zu legen, berichtete das Nachrichtenmagazin 'Der Spiegel' in seiner heutigen Ausgabe.
Denn, so argumentiert Wulff-Anwalt Gernot Lehr, der Bundesgerichtshof (BGH) prüfe gerade einen ähnlichen Fall. Dort wehrt sich ein Kläger dagegen, dass der Google-Algorithmus seinen Namen mit "Scientology" und "Betrug" ergänzt. "Diese Entscheidung wird von zentraler Bedeutung für den Fall Wulff sein", sagt Lehr. "Es ist im Interesse aller Beteiligten, sie abzuwarten."
Bisher hat Google nach eigenen Angaben in Deutschland mehrere Verfahren zum Thema Autoergänzung gewonnen. Auch den Fall, der jetzt dem BGH vorliegt. Denn es ist keineswegs so, dass hier irgeneine Partei versucht, durch solche Verknüpfungen Dritte zu diskreditieren. Statt dessen handelt es sich um automatische zusammengestellte Kombinationen von Suchbegriffen, die darauf beruhen, was auch andere Anwender in das Suchfeld eintippen. So stellt es nach der Auffassung der meisten Gerichte eben keine falsche Tatsachenbehauptung dar, sondern eher eine Dokumentation der Debatte unter Internet-Nutzern.
Eigentlich sollte der Streit am 26. April vor dem Landgericht Hamburg ausgetragen werden, doch jetzt ist der Termin geplatzt - auf Wunsch der Klägerin. Wulffs Anwälte haben das Gericht und Google gebeten, das Verfahren auf Eis zu legen, berichtete das Nachrichtenmagazin 'Der Spiegel' in seiner heutigen Ausgabe.
Denn, so argumentiert Wulff-Anwalt Gernot Lehr, der Bundesgerichtshof (BGH) prüfe gerade einen ähnlichen Fall. Dort wehrt sich ein Kläger dagegen, dass der Google-Algorithmus seinen Namen mit "Scientology" und "Betrug" ergänzt. "Diese Entscheidung wird von zentraler Bedeutung für den Fall Wulff sein", sagt Lehr. "Es ist im Interesse aller Beteiligten, sie abzuwarten."
Bisher hat Google nach eigenen Angaben in Deutschland mehrere Verfahren zum Thema Autoergänzung gewonnen. Auch den Fall, der jetzt dem BGH vorliegt. Denn es ist keineswegs so, dass hier irgeneine Partei versucht, durch solche Verknüpfungen Dritte zu diskreditieren. Statt dessen handelt es sich um automatische zusammengestellte Kombinationen von Suchbegriffen, die darauf beruhen, was auch andere Anwender in das Suchfeld eintippen. So stellt es nach der Auffassung der meisten Gerichte eben keine falsche Tatsachenbehauptung dar, sondern eher eine Dokumentation der Debatte unter Internet-Nutzern.
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