Bettina Wulff beendet Streit um Googles Vorschlagsfunktion

Nach dem Google die eigenen Richtlinien für die Vorschlagsfunktion bei der Eingabe von Suchergebnissen geändert hat, wird die Klage der ehemaligen First-Lady Bettina Wulff nun fallen gelassen. Die Parteien haben sich außergerichtlich geeinigt.
Google, Suchanfragen, Bettina Wulff
Google / Screenshot
Genaue Einzelheiten zu der jetzt erzielten Einigung sind allerdings nicht bekannt. Bettina Wulff, Noch-Ehefrau des ehemaligen deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff, hatte vor über zwei Jahren den Suchmaschinenbetreiber Google verklagt. Es ging dabei um über 50 Fälle von Autocomplet-Anzeigen für Suchanfragen, die die Frau des Bundespräsidenten mit dem Rotlichtmilieu in Verbindung brachten. Google startet bei der Eingabe von Suchwörtern eine automatische Vervollständigung, die sich aus häufig gesuchten Begrifflichkeiten zusammensetzt. Bettina Wulff empfand einige der Vorschläge als zutiefst verletzend und forderte neben der Tilgung der entsprechenden Eintragung im Suchmaschinenverzeichnis auch einen Stopp der Autocomplete-Funktion in diesen Fällen. Bettina Wulff googlen

Sofortige Löschung

Einige dieser Vorschlags-Sätze wurden damals sofort gelöscht, zudem auch Schmähberichte bei kreuz.net; bei immerhin 43 Kombinationen hatte Google jedoch zunächst nicht klein beigegeben.

Verbindung zum Rotlicht

Diese Vorschläge in den automatisch eingeblendeten Suchanfragen drehten sich um die Frage, ob Wulff vor ihrer Heirat mit dem Ex-Bundespräsidenten als Prostituierte, Callgirl oder in einem Bordell gearbeitet habe. Auch andere Begriffe wie Escortservice und Rotlicht wurden in Kombination mit Wulff angezeigt.

Der Bundesgerichtshof hatte in einem ähnlichen Fall bereits 2013 entschieden, dass Google automatisch ergänzte Suchvorschläge löschen muss, wenn sie die Persönlichkeitsrechte der entsprechenden Personen verletzen (AZ VI ZR 269/12). Google hatte daraufhin die eigenen Massstäbe neu ausgerichtet und filtert jetzt ehrverletzende Kombinationen recht zielsicher aus.

Für Bettina Wulff kam das Urteil jedoch zu spät, für sie war der Schaden schon angerichtet. Die Anwälte von Wulff haben sich daher nun mit Google außergerichtlich geeinigt. Die fraglichen Autocomplete-Vorschläge werden deutschen Nutzern seit der Änderung nicht mehr angezeigt. Wulffs Anwälte sind damit zufrieden: "Frau Wulff konnte ihre Grundsatzklage wegen der durch die Autocomplete-Funktion erfolgten Verbreitung zahlreicher haltloser Gerüchte in der Sache erfolgreich zum Abschluss bringen", hieß es.
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