Filesharing-Versuch: Kind gerät ins Visier der Polizei
In Finnland haben sich Ermittler, die nach Urheberrechtsverletzungen im Internet suchen, durch ein offensichtlich unverhältnismäßiges Vorgehen gegen ein neunjähriges Mädchen äußerst unbeliebt gemacht.
Das Copyright Information and Anti-Piracy Centre (CIAPC), ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das im Auftrag der Medienindustrie agiert, hatte einen Internet-Anschluss ausfindig gemacht, über den auf die BitTorrent-Plattform zugegriffen worden sein sollte. Dem Inhaber wurde daraufhin ein Schreiben zugeschickt, laut dem er 600 Euro für einen außergerichtlichen Vergleich zahlen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen sollte, berichtete das Magazin 'Torrentfreak'.
Da sich der Besitzer des Anschlusses aber keiner Schuld bewusst war, weigerte er sich, der Aufforderung nachzukommen. Das CIAPC setzte daraufhin seine Rechtsabteilung in Gang, die wiederum bei den Strafverfolgungsbehörden vorstellig wurde. Das führte dazu, dass in dieser Woche eines Morgens die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür stand und nach Beweisen für Urheberrechtsverletzungen suchen sollte.
Und die Ermittler wurden fündig: Bei der Tochter des Anschlussinhabers wurde ein Notebook im Winnie The Pooh-Design gefunden, über den tatsächlich auf BitTorrent zugegriffen worden war. Dieser wurde von den diensteifrigen Beamten beschlagnahmt. Dem Vater erklärte man außerdem, dass die Angelegenheit für alle Beteiligten weniger aufregend verlaufen wäre, wenn dieser gleich gezahlt hätte.
Nach seiner Darstellung hatte die Tochter tatsächlich versucht, Musik der finnischen Sängerin Chisu aus dem Internet herunterzuladen. Sie war über Google auf The Pirate Bay gekommen, allerdings sei es ihr letztlich doch nicht gelungen, die Songs auf ihren Rechner zu bekommen. Deshalb kaufte sie sich die fragliche CD von ihrem Taschengeld. Allein der Versuch des Downloads genügte aber offenbar, um ins Visier der Fahnder zu geraten.
Nachdem der Fall nun in Finnland die Runde machte und für Aufregung sorgte, erhält die betroffene Familie nun Unterstützung von unerwarteter Seite. Die Sängerin selbst schaltete sich ein und erklärte, dass sie nicht mit dem Vorgehen einverstanden und an einer Klage gegen die Familie nicht interessiert sei. Sie entschuldigte sich, obwohl sie im Grunde keine Schuld trifft, da letztlich die Verwerter, an die die Lizenzen abgetreten wurden, für die rechtlichen Schritte verantwortlich sind.
Da sich der Besitzer des Anschlusses aber keiner Schuld bewusst war, weigerte er sich, der Aufforderung nachzukommen. Das CIAPC setzte daraufhin seine Rechtsabteilung in Gang, die wiederum bei den Strafverfolgungsbehörden vorstellig wurde. Das führte dazu, dass in dieser Woche eines Morgens die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür stand und nach Beweisen für Urheberrechtsverletzungen suchen sollte.
Und die Ermittler wurden fündig: Bei der Tochter des Anschlussinhabers wurde ein Notebook im Winnie The Pooh-Design gefunden, über den tatsächlich auf BitTorrent zugegriffen worden war. Dieser wurde von den diensteifrigen Beamten beschlagnahmt. Dem Vater erklärte man außerdem, dass die Angelegenheit für alle Beteiligten weniger aufregend verlaufen wäre, wenn dieser gleich gezahlt hätte.
Nach seiner Darstellung hatte die Tochter tatsächlich versucht, Musik der finnischen Sängerin Chisu aus dem Internet herunterzuladen. Sie war über Google auf The Pirate Bay gekommen, allerdings sei es ihr letztlich doch nicht gelungen, die Songs auf ihren Rechner zu bekommen. Deshalb kaufte sie sich die fragliche CD von ihrem Taschengeld. Allein der Versuch des Downloads genügte aber offenbar, um ins Visier der Fahnder zu geraten.
Nachdem der Fall nun in Finnland die Runde machte und für Aufregung sorgte, erhält die betroffene Familie nun Unterstützung von unerwarteter Seite. Die Sängerin selbst schaltete sich ein und erklärte, dass sie nicht mit dem Vorgehen einverstanden und an einer Klage gegen die Familie nicht interessiert sei. Sie entschuldigte sich, obwohl sie im Grunde keine Schuld trifft, da letztlich die Verwerter, an die die Lizenzen abgetreten wurden, für die rechtlichen Schritte verantwortlich sind.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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