Funkzellenabfragen gehen in Berlin munter weiter
Die Zahl der Funkzellenabfragen durch die Polizei in Berlin ist in diesem Jahr zwar bisher niedriger als im Vorjahr, grundsätzlich kann aber weiterhin kaum davon gesprochen werden, dass diese umfassende Datensammlung möglichst sparsam eingesetzt wird.
Das geht aus Daten hervor, die heute dem Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses vorgelegt wurden. Demnach setzte die Berliner Polizei dieses Mittel, bei dem für einen definierten Zeitraum alle Mobiltelefone, die sich in einer bestimmten Funkzelle eingebucht haben, erfasst werden, von Januar bis Juli dieses Jahres in 128 Ermittlungsfällen ein.
Hochgerechnet auf das ganze Jahr dürften somit letztlich deutlich über 200 Fälle zusammenkommen. Dies entspräche dann etwa dem Stand der Jahre 2009 und 2010, als 262 beziehungsweise 278 Fälle verzeichnet wurden. Im vergangenen Jahr ging es dann plötzlich steil nach oben und es kamen insgesamt 441 Fälle zusammen.
Der Streit um die Funkzellenauswertung kochte im vergangenen Jahr hoch, als bekannt wurde, dass die sächsische Polizei während Protesten gegen einen Neonazi-Aufmarsch die Daten mehrerer Mobilfunk-Basisstationen mitspeicherte. Dabei wurden Informationen von Tausenden Demonstrations-Teilnehmern und Anwohnern, aber auch von Journalisten und Anwälten aufgezeichnet, die sich zum fraglichen Zeitpunkt in Reichweite der Sendemasten aufhielten.
Auch in Berlin kam das Thema schließlich in größerem Umfang auf die Tagesordnung. Hier wurden beispielsweise bei der Suche nach Auto-Brandstiftern die Daten von tausenden Unbeteiligten mitgespeichert und ausgewertet, ohne, dass dies die Ermittler wesentlich weitergebracht hätte. Kritiker bemängelten daher einen völlig unverhältnismäßigen Zugriff der Polizei auf Daten von Bürgern.
Da bei der Funkzellenabfrage nicht gezielt nach einem bestimmten Telefon gesucht, sondern das gesamte Datenaufkommen zu Zwecken einer Rasterfahndung erfasst wird, fallen entsprechend große Datenmengen an. So wurden in Berlin beispielsweise bei 302 Fällen, die in der Einzelauswertung landeten, 6,62 Millionen Datensätze gespeichert und 5.383 mal die Personendaten hinter den erfassten Informationen eingeholt.
Im Grunde müsste allen Unbeteiligten, die von der Überwachung betroffen waren, dies im Nachhinein mitgeteilt werden - so sieht es in vergleichbaren Fällen zumindest das Gesetz vor. Statt einem offiziellen Schreiben würde hier nach Ansicht von Bürgerrechtlern auch eine entsprechende SMS reichen. Doch dies findet weiterhin nicht statt.
Hochgerechnet auf das ganze Jahr dürften somit letztlich deutlich über 200 Fälle zusammenkommen. Dies entspräche dann etwa dem Stand der Jahre 2009 und 2010, als 262 beziehungsweise 278 Fälle verzeichnet wurden. Im vergangenen Jahr ging es dann plötzlich steil nach oben und es kamen insgesamt 441 Fälle zusammen.
Der Streit um die Funkzellenauswertung kochte im vergangenen Jahr hoch, als bekannt wurde, dass die sächsische Polizei während Protesten gegen einen Neonazi-Aufmarsch die Daten mehrerer Mobilfunk-Basisstationen mitspeicherte. Dabei wurden Informationen von Tausenden Demonstrations-Teilnehmern und Anwohnern, aber auch von Journalisten und Anwälten aufgezeichnet, die sich zum fraglichen Zeitpunkt in Reichweite der Sendemasten aufhielten.
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Da bei der Funkzellenabfrage nicht gezielt nach einem bestimmten Telefon gesucht, sondern das gesamte Datenaufkommen zu Zwecken einer Rasterfahndung erfasst wird, fallen entsprechend große Datenmengen an. So wurden in Berlin beispielsweise bei 302 Fällen, die in der Einzelauswertung landeten, 6,62 Millionen Datensätze gespeichert und 5.383 mal die Personendaten hinter den erfassten Informationen eingeholt.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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