GEMA will Verfahren gegen YouTube nicht ausbauen
Der Rechtverwerter GEMA will nach dem Urteil des Hamburger Landgerichts im Rechtsstreit gegen die Video-Plattform YouTube keine Sperrung weiterer Musiktitel erwirken. Das erklärte Harald Heker, Chef der Organisation, gegenüber dem Nachrichtenmagazin 'Spiegel' (aktuelle Ausgabe).
"Dieses Verfahren ist ganz bewusst ein Musterverfahren. Die Titel waren zufällig gewählt. Unsere Hoffnung ist, dass YouTube mit uns jetzt wieder ernsthaft verhandelt", sagte Heker. Entweder müsse YouTube den Urheberrechtsschutz gewährleisten oder "einen sauberen Vertrag" schließen.
Die Video-Plattform muss, um dem Urteil zu genügen, bessere Filter installieren. Eine zweite Möglichkeit bestünde im Abschluss eines Lizenzabkommens. Allerdings streiten beide Parteien hier seit langer Zeit über die Höhe der Vergütung. Die Fronten sind dabei verhärtet.
"Wenn YouTube diese Schutzmaßnahmen treffen kann, ist das die eine Möglichkeit. Wenn das nicht geht, wäre eine Einigung mit uns als GEMA wohl die notwendige Konsequenz", führte Heker aus. Man sei verhandlungsbereit. "Wir wollen YouTube nicht verklagen, wir wollen einen Vertrag", sagte er.
Entgegen der Darstellung YouTubes, die Einrichtung eines Filtersystems sei technisch nicht im ausreichenden Umfang möglich, widersprach der IT-Anwalt und Blogger Thomas Stadler. Er hält die Auflagen der Richter "sehr wohl für umsetzbar", erklärte er gegenüber dem Nachrichtenmagazin 'Focus' (heutige Ausgabe).
Eine effektive Filtersoftware gegen erneute illegale Uploads zu programmieren, sei für die zum Suchmaschinen-Giganten Google gehörende Firma "sicher eine Kleinigkeit", so Stadler. Was YouTube an rechtlichen Maßnahmen zumutbar ist, werde aber vermutliche erst in der Berufung oder Revisionsinstanz geklärt. Im konkreten Fall geht es um sieben Werke. Weitere könnten aber bald folgen. Hier sei das letzte Wort "nicht gesprochen".
Die Video-Plattform muss, um dem Urteil zu genügen, bessere Filter installieren. Eine zweite Möglichkeit bestünde im Abschluss eines Lizenzabkommens. Allerdings streiten beide Parteien hier seit langer Zeit über die Höhe der Vergütung. Die Fronten sind dabei verhärtet.
"Wenn YouTube diese Schutzmaßnahmen treffen kann, ist das die eine Möglichkeit. Wenn das nicht geht, wäre eine Einigung mit uns als GEMA wohl die notwendige Konsequenz", führte Heker aus. Man sei verhandlungsbereit. "Wir wollen YouTube nicht verklagen, wir wollen einen Vertrag", sagte er.
Entgegen der Darstellung YouTubes, die Einrichtung eines Filtersystems sei technisch nicht im ausreichenden Umfang möglich, widersprach der IT-Anwalt und Blogger Thomas Stadler. Er hält die Auflagen der Richter "sehr wohl für umsetzbar", erklärte er gegenüber dem Nachrichtenmagazin 'Focus' (heutige Ausgabe).
Eine effektive Filtersoftware gegen erneute illegale Uploads zu programmieren, sei für die zum Suchmaschinen-Giganten Google gehörende Firma "sicher eine Kleinigkeit", so Stadler. Was YouTube an rechtlichen Maßnahmen zumutbar ist, werde aber vermutliche erst in der Berufung oder Revisionsinstanz geklärt. Im konkreten Fall geht es um sieben Werke. Weitere könnten aber bald folgen. Hier sei das letzte Wort "nicht gesprochen".
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