EU-Kommission will GEMA & Co ins Visier nehmen
Die EU-Kommission will offenbar neue Regelungen vorstellen, die den zahllosen Verwertungsgesellschaften wie der GEMA Vorgaben für ein einheitliches Vorgehen bei ihrer Arbeit vorschreiben. Bisher arbeiten die rund 250 Verwertungsgesellschaften unterschiedlich, was die Entwicklung des digitalen Musikmarktes nach Ansicht der EU stark ausbremst.
Wie die 'New York Times' berichtet, will EU-Kommissar Michel Barnier einen neuen Entwurf vorlegen, der die Probleme mit den Verwertungsgesellschaften aus der Welt schaffen soll. Barnier greift ein, weil einige der Tantiemensammler offenbar Geld mit riskanten Investitionsgeschäften verloren oder die eingetriebenen Gebühren teilweise nicht an die Rechteinhaber ausgezahlt haben.
In einer Notiz der EU-Kommission heißt es, dass die Verwertungsgesellschaften ihre Aktivitäten modernisieren müssten, um sich den Herausforderungen der sich schnell entwickeltenden digitalen Märkte anpassen zu können. Gerade die nicht ausreichende Transparenz und die fehlende Kontrolle über das Vorgehen der Verwertungsgesellschaften seien problematisch.
Aktuell geht die EU davon aus, dass die bisher übliche Erhebung von Urheberrechtsabgaben auf nationaler Ebene die Entwicklung des digitalen Musikmarktes erheblich behindert. So werde die Wahlfreiheit der Konsumenten eingeschränkt, die Rechteinhaber hätten zu leiden und die Piraterie werde gefördert, weil die Musikfans sich andere Wege suchen, um an die von ihnen geliebten Musikstücke zu gelangen.
Derzeit gebe es außerdem mit iTunes lediglich einen einzigen Online-Marktplatz, der EU-weit verfügbar sei. Digitale Musikverkäufe haben deshalb nur einen Anteil von 19 Prozent an den Einnamen der Musikindustrie in Europa, während es in den USA bereits 49 Prozent sind.
Inzwischen sei das Vertrauen in die Leistungen von GEMA & Co erheblich gesunken, weil ihre Fähigkeit, die Urheberrechtsabgaben effektiv zu sammeln, immer häufiger in Frage gestellt werde, so die Kommission in einem internen Papier. Weniger als die Hälfte der erhobenen Gebühren würden innerhalb des ersten Jahres an die Rechteinhaber ausgeschüttet. Bis zu 10 Prozent der Einnahmen würden sogar erst mit drei Jahren Verzögerung ausgezahlt.
Nach dem Willen der EU müssten die Verwertungsgesellschaften die Gelder künftig innerhalb eines Jahres ausschütten. Als Beispiel für das teilweise zweifelhafte Verhalten der Gesellschaften nannte die New York Times Spekulationsgeschäfte einer italienischen Verwertungsgesellschaft, die 2008 auf diese Weise ganze 35 Millionen Euro verloren hatte.
Eine Sprecherin der Gesac, einer Vereinigung europäischer Verwertungsgesellschaften, begrüßte die Pläne der EU zwar, bezweifelte jedoch, dass die Gesellschaften für die schleppende Entwicklung des digitalen Musikmarktes verantwortlich seien. GEMA & Co würden in Europa bereits jetzt mehr als 60 Prozent der weltweiten Einnahmen aus Urheberrechtsabgaben einsammeln, was ein Beleg für ihre Effizienz sei.
Von der Künstlervereinigung Younison war zu hören, dass die neue EU-Direktive zwar dem Markt für digitale Inhalte zugute komme, aber kaum Auswirkungen auf den Offline-Bereich haben werde, der noch immer 95 Prozent der Einnahmen aus Urheberrechtsabgabe in Europa ausmache.
Ein Sprecher kritisierte unter anderem einen Teil der neuen EU-Richtlinien, wonach die Verwertungsgesellschaften Tantiemen nach fünf Jahren einbehalten dürften, wenn der jeweilige Urheber nicht ausfindig gemacht werden kann. Wenn sich dies ändere, würde es den Verwertungsgesellschaften zunehmend an den Kragen gehen, hieß es.
In einer Notiz der EU-Kommission heißt es, dass die Verwertungsgesellschaften ihre Aktivitäten modernisieren müssten, um sich den Herausforderungen der sich schnell entwickeltenden digitalen Märkte anpassen zu können. Gerade die nicht ausreichende Transparenz und die fehlende Kontrolle über das Vorgehen der Verwertungsgesellschaften seien problematisch.
Aktuell geht die EU davon aus, dass die bisher übliche Erhebung von Urheberrechtsabgaben auf nationaler Ebene die Entwicklung des digitalen Musikmarktes erheblich behindert. So werde die Wahlfreiheit der Konsumenten eingeschränkt, die Rechteinhaber hätten zu leiden und die Piraterie werde gefördert, weil die Musikfans sich andere Wege suchen, um an die von ihnen geliebten Musikstücke zu gelangen.
Derzeit gebe es außerdem mit iTunes lediglich einen einzigen Online-Marktplatz, der EU-weit verfügbar sei. Digitale Musikverkäufe haben deshalb nur einen Anteil von 19 Prozent an den Einnamen der Musikindustrie in Europa, während es in den USA bereits 49 Prozent sind.
Inzwischen sei das Vertrauen in die Leistungen von GEMA & Co erheblich gesunken, weil ihre Fähigkeit, die Urheberrechtsabgaben effektiv zu sammeln, immer häufiger in Frage gestellt werde, so die Kommission in einem internen Papier. Weniger als die Hälfte der erhobenen Gebühren würden innerhalb des ersten Jahres an die Rechteinhaber ausgeschüttet. Bis zu 10 Prozent der Einnahmen würden sogar erst mit drei Jahren Verzögerung ausgezahlt.
Nach dem Willen der EU müssten die Verwertungsgesellschaften die Gelder künftig innerhalb eines Jahres ausschütten. Als Beispiel für das teilweise zweifelhafte Verhalten der Gesellschaften nannte die New York Times Spekulationsgeschäfte einer italienischen Verwertungsgesellschaft, die 2008 auf diese Weise ganze 35 Millionen Euro verloren hatte.
Eine Sprecherin der Gesac, einer Vereinigung europäischer Verwertungsgesellschaften, begrüßte die Pläne der EU zwar, bezweifelte jedoch, dass die Gesellschaften für die schleppende Entwicklung des digitalen Musikmarktes verantwortlich seien. GEMA & Co würden in Europa bereits jetzt mehr als 60 Prozent der weltweiten Einnahmen aus Urheberrechtsabgaben einsammeln, was ein Beleg für ihre Effizienz sei.
Von der Künstlervereinigung Younison war zu hören, dass die neue EU-Direktive zwar dem Markt für digitale Inhalte zugute komme, aber kaum Auswirkungen auf den Offline-Bereich haben werde, der noch immer 95 Prozent der Einnahmen aus Urheberrechtsabgabe in Europa ausmache.
Ein Sprecher kritisierte unter anderem einen Teil der neuen EU-Richtlinien, wonach die Verwertungsgesellschaften Tantiemen nach fünf Jahren einbehalten dürften, wenn der jeweilige Urheber nicht ausfindig gemacht werden kann. Wenn sich dies ändere, würde es den Verwertungsgesellschaften zunehmend an den Kragen gehen, hieß es.
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Roland QuandtRedakteur für Smartphones & Leaks
Seine Vorabberichte zu neuen Smartphones greifen Tech-Medien in aller Welt auf. Schwerpunkte: Samsung Galaxy, Google Pixel, Prozessoren und Windows.
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