Streit um Musikvideos:
YouTube unterliegt GEMA
Heute ist eine Entscheidung im Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem Videoportal YouTube gefallen. Einen klaren "Gewinner" scheint es aber nicht zu geben: Zwar muss YouTube zwölf strittige Videos entfernen, ansonsten wurde die GEMA-Klage aber abgewiesen.
Das Landgericht Hamburg hat heute entschieden, dass YouTube die Links zu zwölf von der GEMA beanstandeten Musikvideos entfernen muss. Wie die 'Frankfurter Allgemeine Zeitung' auf ihrer Webseite schreibt, hat das Gericht in sieben Fällen der GEMA Recht gegeben, die Anträge hinsichtlich der restlichen fünf Videos wurden aus formalen Gründen abgewiesen, da die entsprechenden Videos kein weiteres Mal auf YouTube hochgeladen worden sind.
Nach Ansicht des Hamburger Gerichts gelte für YouTube die so genannte Störer-Haftung. Das bedeutet für das Videoportal, dass man für etwaige Verstöße der Nutzer mithaftet. Bei Zuwiderhandlung droht YouTube nun ein Ordnungsgeld in Höhe von bis 250.000 Euro oder eine maximal sechsmonatige Ordnungshaft.
Die 'Tagesschau' schreibt, dass YouTube nun zwei Filter installieren muss, um den Upload von mehreren Titeln, an denen die GEMA die Rechte innehält, zu verhindern. Das bereits jetzt vom Videoportal eingesetzte Filtersystem ("Content-ID") war für GEMA nicht effektiv genug (etwa bei Live-Mitschnitten), das Gericht folgte nun der Argumentation der "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte".
GEMA und YouTube streiten sich bereits seit einigen Jahren. Bis Ende März 2009 gab es auch einen Lizenzvertrag zwischen den beiden Parteien, die darauf folgenden Verhandlungen wurden nach rund einem Jahr erfolglos abgebrochen, YouTube war nicht bereit, den von der GEMA geforderten Betrag zu zahlen.
Das nun vorliegende Gerichtsurteil (erste Instanz) gilt allerdings nur für die zwölf Musikstücke und geht nicht darüber hinaus. Das Urteil wird als wegweisend für das Urheberrecht im Internet gesehen, welche Folgen es aber tatsächlich haben wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt dennoch nicht ganz klar.
Nach Ansicht des Hamburger Gerichts gelte für YouTube die so genannte Störer-Haftung. Das bedeutet für das Videoportal, dass man für etwaige Verstöße der Nutzer mithaftet. Bei Zuwiderhandlung droht YouTube nun ein Ordnungsgeld in Höhe von bis 250.000 Euro oder eine maximal sechsmonatige Ordnungshaft.
Die 'Tagesschau' schreibt, dass YouTube nun zwei Filter installieren muss, um den Upload von mehreren Titeln, an denen die GEMA die Rechte innehält, zu verhindern. Das bereits jetzt vom Videoportal eingesetzte Filtersystem ("Content-ID") war für GEMA nicht effektiv genug (etwa bei Live-Mitschnitten), das Gericht folgte nun der Argumentation der "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte".
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