Filmindustrie vs. Hotfile:
Google verteidigt Filehoster
Der Internet-Suchriese Google hat sich auf die Seite von Hotfile gestellt und den Filehoster in einer Klage der Motion Pictures Association of America (MPAA) verteidigt. Google wirft dem Interessensverband der US-Filmindustrie vor, das Gericht absichtlich in die Irre zu führen.
Wie 'TorrentFreak' berichtet, ist man bei Google der Ansicht, dass der juristische Angriff der Motion Pictures Association of America ungerechtfertigt sei und die MPAA mit irreführenden Argumenten versuche, das Gericht zu einer Abschaltung des 1-Click-Hosters zu bewegen. Zwei Wochen zuvor hatten die Filmstudios einen Antrag auf ein Schnellverfahren gestellt, das die Schließung der Seite vorsah.
In einer Beistandserklärung ("Amicus Curiae") widerspricht Google nun der Argumentation der MPAA-Anwälte: Diese würden das Gericht mit der Behauptung, das Angebot von Hotfile wäre nicht durch den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) geschützt, in die Irre führen, so Google.
Siehe auch: Meineid - Filehoster Hotfile verklagt Warner Bros.
Google argumentiert in seinem Dokument ('hier' als PDF zu sehen), dass Seiten wie YouTube, Facebook, Twitter und Wikipedia nur deswegen florieren, weil sie durch den DMCA bzw. der Regelung bezüglich so genannter "Safe Harbors" geschützt sind. Sollte das Gericht der Argumentation der Filmindustrie folgen, hätte das auch gravierende Negativfolgen für die zuvor genannten Internet-Angebote.
Die MPAA argumentiert, dass Hotfile keine Existenzberechtigung habe, weil der Dienst zum überwiegenden Teil für Urheberrechtsverstöße genutzt werde. Dem widersprach Google und erklärte, dass die Anzahl der Copyright-Verletzungen auf den Hotfile-Servern nicht relevant sei. Beim DMCA wäre das nur dann problematisch, wenn Hotfile über jeden einzelnen Verstoß Bescheid wüsste.
Nach Angaben von Google könne Hotfile nicht seinen "Safe Harbor"-Schutz verlieren, wenn sich das in Florida ansässige Unternehmen weigere, Inhalte vorauseilend (also etwa durch Filtertechnologien) von den Servern zu löschen. Das Identifizieren und Melden von Urheberrechtsverstößen sei eine Aufgabe der Copyright-Inhaber und nicht des Service-Providers, sagt Google.
Interessanterweise stellt sich Google damit auch indirekt auf die Seite von Megaupload in deren Auseinandersetzung mit der MPAA und der US-Regierung. Letztere sind der Meinung, dass Hotfile gegen das Gesetz verstößt, wenn es die Links löscht, aber die Dateien selbst auf den Servern belässt, ähnlich wird auch im Fall Megaupload argumentiert.
Als Beispiel gibt TorrentFreak an, dass ein Künstler, also auch Urheber, der auf einem Filehoster ein Werk (Musik, Film, etc.) gespeichert hat, nicht gegen unerlaubte Kopien seines Werkes vorgehen könnte, weil ihm die Löschung der eigenen (Original-)Datei drohen würde. Das gelte auch für Plattformen wie YouTube.
Die MPAA hat mittlerweile reagiert und das Gericht aufgefordert, das Google-Dokument nicht zu berücksichtigen, weil Google einseitig bzw. befangen sei.
In einer Beistandserklärung ("Amicus Curiae") widerspricht Google nun der Argumentation der MPAA-Anwälte: Diese würden das Gericht mit der Behauptung, das Angebot von Hotfile wäre nicht durch den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) geschützt, in die Irre führen, so Google.
Siehe auch: Meineid - Filehoster Hotfile verklagt Warner Bros.
Google argumentiert in seinem Dokument ('hier' als PDF zu sehen), dass Seiten wie YouTube, Facebook, Twitter und Wikipedia nur deswegen florieren, weil sie durch den DMCA bzw. der Regelung bezüglich so genannter "Safe Harbors" geschützt sind. Sollte das Gericht der Argumentation der Filmindustrie folgen, hätte das auch gravierende Negativfolgen für die zuvor genannten Internet-Angebote.
Die MPAA argumentiert, dass Hotfile keine Existenzberechtigung habe, weil der Dienst zum überwiegenden Teil für Urheberrechtsverstöße genutzt werde. Dem widersprach Google und erklärte, dass die Anzahl der Copyright-Verletzungen auf den Hotfile-Servern nicht relevant sei. Beim DMCA wäre das nur dann problematisch, wenn Hotfile über jeden einzelnen Verstoß Bescheid wüsste.
Nach Angaben von Google könne Hotfile nicht seinen "Safe Harbor"-Schutz verlieren, wenn sich das in Florida ansässige Unternehmen weigere, Inhalte vorauseilend (also etwa durch Filtertechnologien) von den Servern zu löschen. Das Identifizieren und Melden von Urheberrechtsverstößen sei eine Aufgabe der Copyright-Inhaber und nicht des Service-Providers, sagt Google.
Interessanterweise stellt sich Google damit auch indirekt auf die Seite von Megaupload in deren Auseinandersetzung mit der MPAA und der US-Regierung. Letztere sind der Meinung, dass Hotfile gegen das Gesetz verstößt, wenn es die Links löscht, aber die Dateien selbst auf den Servern belässt, ähnlich wird auch im Fall Megaupload argumentiert.
Als Beispiel gibt TorrentFreak an, dass ein Künstler, also auch Urheber, der auf einem Filehoster ein Werk (Musik, Film, etc.) gespeichert hat, nicht gegen unerlaubte Kopien seines Werkes vorgehen könnte, weil ihm die Löschung der eigenen (Original-)Datei drohen würde. Das gelte auch für Plattformen wie YouTube.
Die MPAA hat mittlerweile reagiert und das Gericht aufgefordert, das Google-Dokument nicht zu berücksichtigen, weil Google einseitig bzw. befangen sei.
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