VZBV fordert besseren Schutz vor 'Abmahn-Abzocke'

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat erneut einen besseren Schutz der Anwender von Abmahn-Abzocke gefordert. Dies müsse endlich klar gesetzlich geregelt werden, hieß es in einer Stellungnahme. Bei Verstößen darf die erste Abmahnung maximal 100 Euro für die Verbraucher kosten, soweit sie privat handeln.
"Die derzeitige Regelung enthält zu viele Schlupflöcher und kann die Abmahnindustrie nicht stoppen", sagte Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales beim VZBV. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte im Dezember 2011 angekündigt, bald einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen, der aber noch aussteht.

Siehe auch: Filesharing: Rund 220.000 Abmahnungen in 2011

In den Verbraucherzentralen häufen sich derweil die Beschwerden über Abmahnungen im Zuge angeblicher Uerheberrechtsverletzungen im Netz. Denn nicht nicht immer sind diese gerechtfertigt. Betroffen sind auch Menschen, die weder Computer noch DSL-Router besitzen oder zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht im Netz waren. "Es geht uns nicht darum, Rechtsverstöße zu bagatellisieren. Aber es drängt sich der Eindruck auf, dass Rechteinhaber und Anwälte Abmahnungen als lukratives Geschäftsmodell entdeckt haben", stellte Tausch klar.

Um Verbraucher vor ungerechtfertigten Massenabmahnungen zu schützen, sieht das Urheberrechtsgesetz seit 2008 vor, die Kosten für die erste Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen bei 100 Euro zu deckeln. Doch die Regelung greift in der Praxis häufig nicht, da unklar bleibt, was privat und was geschäftlich ist. So definiert das Gesetz nicht ausdrücklich, dass eine Urheberrechtsverletzung nur dann ein gewerbliches Ausmaß hat, wenn Verbraucher eine Gewinnabsicht verfolgen.

Selbst Richter legen den Begriff "gewerbliches Ausmaß" oft sehr weit aus - zu Lasten der Verbraucher. Oft reicht es schon, einen Film oder ein Musikalbum in eine Tauschbörse einzustellen, ohne dass damit eine Gewinnabsicht verbunden ist. Die Kosten einer Abmahnung betragen dann schnell mehrere hundert Euro. Der VZBV fordert hier eine gesetzliche Klarstellung: "Abmahnungen dürfen maximal 100 Euro kosten, wenn Verbraucher unerlaubt urheberrechtlich geschützte Inhalte privat nutzen", so die Forderung.

Das von Seiten der Rechteinhaber favorisierte so genannte Warnhinweismodell lehnt der Verband aus datenschutzrechtlichen Gründen ab. Dabei müssten die Internetprovider das Nutzerverhalten protokollieren, speichern und bei Urheberrechtsverstößen Warnmeldungen an die Kunden verschicken. "Dienstleister dürfen keine Hilfssheriffs sein, die ihre Kunden ausspähen", kritisierte Tausch. Wenn Rechteinhaber Verbraucher bei einfachen Verstößen warnen wollen, so könnten sie ihnen schon heute per Post einen Brief schicken - vielleicht ja, statt einer Abmahnung.
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