Kino.to: Strafverfahren bald auch gegen Nutzer
Im Zuge der weitergehenden Ermittlungen gegen das im vergangenen Jahr abgeschaltete Streaming-Portal Kino.to soll nun offenbar auch gegen Nutzer der Plattform vorgegangen werden. Tausende ehemalige Anwender müssen nach Informationen des Nachrichtenmagazins 'Focus' (heutige Ausgabe) mit einem Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen.
Bei diesen handelt es sich um die so genannten Premium-Kunden der Seite, die für einen werbefreien Zugang zu den Filmen per PayPal eine Gebühr zahlten. Deren Daten fand die Staatsanwaltschaft auf den beschlagnahmten Rechnern von Kino.to. Ein ähnliches Bezahlsystem existiert auch auf der Nachfolgeseite Kinox.to.
"Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts", erklärte der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, gegenüber dem Magazin. Er beruft sich dabei unter anderem auf ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom Dezember 2011, nach dem das streamen von Film-Raubkopien aus dem Internet strafbar ist.
Allerdings ist die Problematik noch nicht abschließend von den Gerichten entschieden. Letztlich wird sich zeigen, inwieweit die Justiz wirklich bereit ist, Nutzer der Angebote wirklich strafrechtlich zu belangen. Schließlich dürften ihre Taten im Vergleich zu den Betreibern oder den Uploadern eher als Bagatellen eingeschätzt werden. Die Betroffenen müssen wohl eher damit rechnen, im Zuge einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgeben und einige hundert Euro zahlen zu müssen.
Gegen die Macher von Kinox.to will die GVU im Februar Strafantrag stellen. Das bestätigte GVU-Sprecherin Christine Ehlers. Zu Hintermännern und Struktur der Seite seien "eine Menge Hinweise bei uns eingegangen", so Ehlers. Die GVU geht davon aus, dass es sich bei den Betreibern von Kinox.to um deutschsprachige IT-Experten handelt.
"Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts", erklärte der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, gegenüber dem Magazin. Er beruft sich dabei unter anderem auf ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom Dezember 2011, nach dem das streamen von Film-Raubkopien aus dem Internet strafbar ist.
Allerdings ist die Problematik noch nicht abschließend von den Gerichten entschieden. Letztlich wird sich zeigen, inwieweit die Justiz wirklich bereit ist, Nutzer der Angebote wirklich strafrechtlich zu belangen. Schließlich dürften ihre Taten im Vergleich zu den Betreibern oder den Uploadern eher als Bagatellen eingeschätzt werden. Die Betroffenen müssen wohl eher damit rechnen, im Zuge einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgeben und einige hundert Euro zahlen zu müssen.
Gegen die Macher von Kinox.to will die GVU im Februar Strafantrag stellen. Das bestätigte GVU-Sprecherin Christine Ehlers. Zu Hintermännern und Struktur der Seite seien "eine Menge Hinweise bei uns eingegangen", so Ehlers. Die GVU geht davon aus, dass es sich bei den Betreibern von Kinox.to um deutschsprachige IT-Experten handelt.
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Sebastian Kuhbach
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