Kino.to: Gründer verdiente über 6,6 Millionen Euro
Am Dienstag startete am Landgericht Leipzig der Prozess gegen den mutmaßlichen Gründer der Streaming-Plattform Kino.to. Dirk B. wirft man gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fälle vor.
Der 39-jährige Dirk B. soll als Gründer und Chef von Kino.to agiert und das größte deutschsprachige Raubkopien-Portal auf den Weg gebracht haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden geht davon aus, dass der Chef von Kino.to mit dieser Plattform mehr als 6,6 Millionen Euro eingenommen hat.
Dazu gehören unter anderem Werbeeinnahmen, Gebühren für die Vermittlung von Werbepartnern und Einnahmen, die er über seinen eigenen Filehoster Archiv.to generierte. Ferner soll Dirk B. eine eigene Firma in Spanien gegründet haben, um die Gehälter an seine Mitarbeiter ausbezahlen zu können. Insgesamt ist diesbezüglich die Rede von über 1,6 Millionen Euro.
Einige Hintergründe über Dirk B. hat die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ('GVU'), welche in diesem Prozess die Nebenklage vertritt, veröffentlicht. Demnach ist der Chef von Kino.to grundsätzlich kein Unbekannter in diesem Bereich. Immerhin wurde er im Jahr 2003 zu einer Strafe von 150 Tagessätzen à 26 Euro ebenfalls wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt. Offenbar betrieb er damals das Portal namens Saugstube.
Kurz nach dem Schlag gegen das Video-Portal Kino.to im Juni des letzten Jahres konnte die Justiz erste Konten beschlagnahmen. Insgesamt stellte man auf diesen Konten 2,5 Millionen Euro sicher, die dem Hauptbeschuldigten Dirk B. zugeordnet werden konnten. Ferner wurden damals drei Luxusautos und hochwertige Computertechnik sichergestellt.
Dazu gehören unter anderem Werbeeinnahmen, Gebühren für die Vermittlung von Werbepartnern und Einnahmen, die er über seinen eigenen Filehoster Archiv.to generierte. Ferner soll Dirk B. eine eigene Firma in Spanien gegründet haben, um die Gehälter an seine Mitarbeiter ausbezahlen zu können. Insgesamt ist diesbezüglich die Rede von über 1,6 Millionen Euro.
Einige Hintergründe über Dirk B. hat die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ('GVU'), welche in diesem Prozess die Nebenklage vertritt, veröffentlicht. Demnach ist der Chef von Kino.to grundsätzlich kein Unbekannter in diesem Bereich. Immerhin wurde er im Jahr 2003 zu einer Strafe von 150 Tagessätzen à 26 Euro ebenfalls wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt. Offenbar betrieb er damals das Portal namens Saugstube.
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