Kino.to: Domain leitete nach Hack zu Amazon um
Golem' wurde mindestens seit dem heutigen Vormittag beim Aufruf von Kino.to über eine Frame eine Partnershop-Seite bei Amazon aufgerufen, über die eine Liste der meistverkauften MP3-Downloads angezeigt wurde. Die Domain befindet sich eigentlich im Besitz der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft und zeigte zuletzt eine Informationsmeldung an, wonach die Adresse im Zuge von Ermittlungen beschlagnahmt wurde.
Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft erklärte, dass sich "dort jemand dazwischengedrängelt" habe, was auf einen Hack der Seite schließen lässt. Die Domain Kino.to befinde sich jedoch weiterhin Besitz der Staatsanwaltschaft und sei somit noch immer beschlagnahmt.
Inzwischen ist die Weiterleitung zu dem Amazon-Partnershop nicht mehr aktiv. Stattdessen führt der Aufruf der URL Kino.to ins Leere. Die Generalstaatsanwaltschaft arbeitet nach eigenen Angaben daran, ihre Informationsseite wiederherzustellen und will zudem ermitteln, wer für die Weiterleitung zu Amazon verantwortlich ist. Das Unternehmen kommentierte den Vorfall bisher nicht.
Die Weiterleitung sollte offenbar dazu dienen, im Zuge eines Partnerprogramms für den MP3-Vertrieb über Amazon Einnahmen durch Verkäufe an die Besucher von Kino.to zu generieren. Möglicherweise ging es auch darum, Affiliate-Cookies zu verbreiten, die bei jedem Einkauf bei Amazon eine prozentuale Beteiligung am Umsatz bringen würden.
Wie erfolgreich ein solches Vorhaben sein würde, ist allerdings fraglich. Die Popularität der Domain Kino.to hat seit der Schließung des Filmportals im Juni 2011 nach Angaben des Webanalysedienstes Alexas stark abgenommen. Dennoch dürfte es täglich zu einigen tausend Aufrufen kommen, die vor allem durch Nutzer verursacht werden, die über Suchmaschinen auf der Suche nach illegalen Streaming-Angeboten für Filme sind.
Laut einem Bericht des IT-Portals 'Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft erklärte, dass sich "dort jemand dazwischengedrängelt" habe, was auf einen Hack der Seite schließen lässt. Die Domain Kino.to befinde sich jedoch weiterhin Besitz der Staatsanwaltschaft und sei somit noch immer beschlagnahmt.
Inzwischen ist die Weiterleitung zu dem Amazon-Partnershop nicht mehr aktiv. Stattdessen führt der Aufruf der URL Kino.to ins Leere. Die Generalstaatsanwaltschaft arbeitet nach eigenen Angaben daran, ihre Informationsseite wiederherzustellen und will zudem ermitteln, wer für die Weiterleitung zu Amazon verantwortlich ist. Das Unternehmen kommentierte den Vorfall bisher nicht.
Die Weiterleitung sollte offenbar dazu dienen, im Zuge eines Partnerprogramms für den MP3-Vertrieb über Amazon Einnahmen durch Verkäufe an die Besucher von Kino.to zu generieren. Möglicherweise ging es auch darum, Affiliate-Cookies zu verbreiten, die bei jedem Einkauf bei Amazon eine prozentuale Beteiligung am Umsatz bringen würden.
Wie erfolgreich ein solches Vorhaben sein würde, ist allerdings fraglich. Die Popularität der Domain Kino.to hat seit der Schließung des Filmportals im Juni 2011 nach Angaben des Webanalysedienstes Alexas stark abgenommen. Dennoch dürfte es täglich zu einigen tausend Aufrufen kommen, die vor allem durch Nutzer verursacht werden, die über Suchmaschinen auf der Suche nach illegalen Streaming-Angeboten für Filme sind.
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