ISP darf nicht einfach geringere Bandbreite liefern
Ein Internet-Provider muss seinen Kunden mit der Bandbreite versorgen, die im Vertrag zwischen den beiden Parteien vereinbart ist. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem Verfahren entschieden, in dem der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen das Telekommunikationsunternehmen Vodafone klagte.
In dem konkret verhandelten Fall ging es um eine Kundin, die bei Vodafone ein Internet 6000-Tarifpaket bestellt hatte - bei dem der Internet-Anschluss also eine Bandbreite von 6 Megabit pro Sekunde im Downstream aufweisen sollte. Aufgrund - wie das Unternehmen ausführte - technischer Gegebenheiten bestätigte das Unternehmen den Auftrag, allerdings nur mit einem Internet 2000-Tarif.
Die Kundin wies Vodafone daraufhin auf die Abweichung hin und kündigte vorsorglich das Vertragsverhältnis, heißt es in der nun vom VZBV veröffentlichten Urteilsbegründung. Die Kündigung nahm das Unternehmen aber nicht an und berief sich dabei auf die Geschäftsbedingungen.
In diesen heißt es: "Sollte Vodafone-Internet nicht mit der von mir gewünschten Bandbreite zur Verfügung stehen, möchte ich das von mir ausgewählte Paket mit der maximal verfügbaren Bandbreite erhalten." Wer einmal einen bestimmten Anschluss bestellt, wäre also an seinen Auftrag gebunden, auch wenn nur ein Produkt mit geringerer Leistung bereitgestellt werden kann.
Eine solche Regelung ließ das Gericht nicht gelten. Laut der Urteilsschrift handelt es sich hier um eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Wenn eine Vertragspartei nämlich nicht im vereinbarten Umfang liefern kann, komme der Vertrag nämlich gar nicht zustande. Es könne lediglich ein Abänderungsangebot erfolgen, bei dem der Kunde dann wählen kann, ob er es annimmt oder nicht.
Im gleichen Verfahren untersagte das Gericht Vodafone auch eine Klausel, wonach die Kunden automatisch mit einem Vertragsabschluss auch zustimmen, dass Vodafone ihnen Werbung per SMS zuschicken darf. Die Klausel wurde für unwirksam erklärt. Stattdessen muss der Kunde einer entsprechenden Vereinbarung ausdrücklich zustimmen.
Die Kundin wies Vodafone daraufhin auf die Abweichung hin und kündigte vorsorglich das Vertragsverhältnis, heißt es in der nun vom VZBV veröffentlichten Urteilsbegründung. Die Kündigung nahm das Unternehmen aber nicht an und berief sich dabei auf die Geschäftsbedingungen.
In diesen heißt es: "Sollte Vodafone-Internet nicht mit der von mir gewünschten Bandbreite zur Verfügung stehen, möchte ich das von mir ausgewählte Paket mit der maximal verfügbaren Bandbreite erhalten." Wer einmal einen bestimmten Anschluss bestellt, wäre also an seinen Auftrag gebunden, auch wenn nur ein Produkt mit geringerer Leistung bereitgestellt werden kann.
Eine solche Regelung ließ das Gericht nicht gelten. Laut der Urteilsschrift handelt es sich hier um eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Wenn eine Vertragspartei nämlich nicht im vereinbarten Umfang liefern kann, komme der Vertrag nämlich gar nicht zustande. Es könne lediglich ein Abänderungsangebot erfolgen, bei dem der Kunde dann wählen kann, ob er es annimmt oder nicht.
Im gleichen Verfahren untersagte das Gericht Vodafone auch eine Klausel, wonach die Kunden automatisch mit einem Vertragsabschluss auch zustimmen, dass Vodafone ihnen Werbung per SMS zuschicken darf. Die Klausel wurde für unwirksam erklärt. Stattdessen muss der Kunde einer entsprechenden Vereinbarung ausdrücklich zustimmen.
Thema:
Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
Videos zum Thema
Beliebt im Preisvergleich
- WLAN-Router mit Modem:
Neue Downloads
Beiträge aus dem Forum
-
Kann man einen zweiten DSL Tarif buchen?
Freeboy -
MagentaTV technische Probleme
Opfer0815 -
Fritz dsl 64 bit...
snoopi -
| gelöst | kein dsl interner mehr
fubbiquantz -
DSL-Vertrag kündigen oder bleiben?
Holger_N -
DSL Geschwindigkeit, FritzBox7330, Vodafone
Frank955 -
| selbstlösung | dsl mobile flat android
fubbiquantz
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- Aufgeblähte Kurse und Schulden: KI-Blase bedroht weltweite Wirtschaft
- MwSt. geschenkt: Media Markt & Saturn kündigen neue 19%-Aktion an
- Valve überarbeitet die Erfolge von Steam, es ist größtes Update bisher
- Tesla stellt neuen Roadster vor: Mit Düsen, Sprüngen und 370+ km/h
- Project Odeon: So ersetzt Microsoft die Windows-Systemsteuerung
- Notebooksbilliger: Angebote der Woche stark reduziert
- Aktuelle Technik-Blitzangebote von Amazon im Überblick
Videos
Neueste Downloads
Beliebte Nachrichten
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Neues von ZimaO, dem Self-Hosting-Experten
d-hubs - vor 35 Minuten -
MP4 Codecs
Mannitwo - Gestern 17:05 Uhr -
"MSBuild.exe "Hard error" - Anzeige nach Win11-Start
Mannitwo - Gestern 17:02 Uhr -
Figma ist ein cloudbasiertes Design-Tool,
d-hubs - Vorgestern 23:53 Uhr -
die Oktober-Version ´26 von Home-Assistant-ist da:
d-hubs - Vorgestern 10:33 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen