Belgien: Provider muss Nutzer nicht ausspionieren
In Belgien hatten die Gerichte den ISP verpflichtet, Traffic auszufiltern, der die Urheberrechte der Mitglieder von Sabam, einer Rechteverwerter-Organisation für verschiedene Gattungen, verletzt. Der Europäische Gerichtshof stellte nun klar, dass eine solche Anordnung nicht mit dem europäischem Recht zu vereinbaren ist, berichtete das britische Magazin 'The Register'.
Um ein entsprechendes Filtersystem betreiben zu können, müsste Scarlet nämlich jedes einzelne Datenpaket via Deep-Packet-Inspection durchleuchten. Eine solche Maßnahme würde aber tief in das Recht der Nutzer auf eine geschützte Kommunikation und in das Recht auf Privatsphäre eingreifen, die beide zu den Grundrechten gehören.
Grundrechte können aber nur über nationale Gesetze eingeschränkt werden, die sich in einem klar abgesteckten Rechtsrahmen bewegen. Es ist hingegen nicht möglich, dass ein Provider von einer privatrechtlichen Vereinigung über ein Gericht dazu gezwungen wird, entsprechende Eingriffe vorzunehmen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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