Aigner: Digitales Vergessen bedroht Pressefreiheit
Die Idee, das Recht auf das digitale Vergessen, im Datenschutzrecht zu verankern, birgt nach Ansicht von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner Gefahren für die Pressefreiheit. Eine entsprechende Initiative ist im Entwurf für die neue EU-Datenschutzverordnung zu finden.
Die Idee dahinter klingt einfach: Jeder Nutzer soll Erwarten können, dass Inhalte, die ihn persönlich betreffen, nach einer gewissen Zeit wieder aus dem Internet verschwinden. Was erst einmal nach einer guten Idee klingt, kann bei näherer Betrachtung in der Praxis zu großen Schwierigkeiten führen.
Sollten Nutzer beispielsweise verlangen können, dass Informationen über ihr früheres Leben aus dem Netz getilgt werden, könnte dies auch bedeuten, dass Pressepublikationen im Netz gezwungen werden könnten, regelmäßig ihre Archive umfangreich um Artikel zu bereinigen, in denen bestimmte Personen vorkommen.
"So wichtig Datenschutz für den Einzelnen ist - wir müssen immer die Grundrechte abwägen und dürfen nicht zulassen, dass die Presse- und Meinungsfreiheit in Gefahr geraten", sagte Aigner gegenüber der Tageszeitung 'Die Welt'. Auch die Branchenverbände der Verlage hegen entsprechende Befürchtungen und kritisierten das EU-Vorhaben.
Auch technisch sind einem solchen Recht enge Grenzen gesetzt. In einem offenen Netz, das zunehmend vom Austausch von Inhalten unter Nutzern lebt, lässt sich im Grunde nicht sicherstellen, dass bestimmte Daten komplett verschwinden. Immerhin können Informationen sofort nach ihrer Veröffentlicht im großen Umfang und an vielen verschiedenen Stellen als Kopie auftauchen. Und mehrfach hat das Netz eine gewisse Eigendynamik bewiesen: Gerade Daten, die aus ihm entfernt werden sollen, verbreiten sich in der Regel um so schneller.
Zumindest sollen nach dem Willen der EU-Kommission aber Betreiber sozialer Netzwerke Daten nicht mehr unbegrenzt speichern. Aber auch eine solche Regelung bedarf einer klaren praktischen Ausgestaltung. Schließlich würde es wohl eher den Unmut von Nutzern erregen, wenn beispielsweise ihr liebevoll zusammengestelltes Album mit Urlaubsbildern eines Tages plötzlich aus ihrem Facebook-Account verschwindet.
Sollten Nutzer beispielsweise verlangen können, dass Informationen über ihr früheres Leben aus dem Netz getilgt werden, könnte dies auch bedeuten, dass Pressepublikationen im Netz gezwungen werden könnten, regelmäßig ihre Archive umfangreich um Artikel zu bereinigen, in denen bestimmte Personen vorkommen.
"So wichtig Datenschutz für den Einzelnen ist - wir müssen immer die Grundrechte abwägen und dürfen nicht zulassen, dass die Presse- und Meinungsfreiheit in Gefahr geraten", sagte Aigner gegenüber der Tageszeitung 'Die Welt'. Auch die Branchenverbände der Verlage hegen entsprechende Befürchtungen und kritisierten das EU-Vorhaben.
Auch technisch sind einem solchen Recht enge Grenzen gesetzt. In einem offenen Netz, das zunehmend vom Austausch von Inhalten unter Nutzern lebt, lässt sich im Grunde nicht sicherstellen, dass bestimmte Daten komplett verschwinden. Immerhin können Informationen sofort nach ihrer Veröffentlicht im großen Umfang und an vielen verschiedenen Stellen als Kopie auftauchen. Und mehrfach hat das Netz eine gewisse Eigendynamik bewiesen: Gerade Daten, die aus ihm entfernt werden sollen, verbreiten sich in der Regel um so schneller.
Zumindest sollen nach dem Willen der EU-Kommission aber Betreiber sozialer Netzwerke Daten nicht mehr unbegrenzt speichern. Aber auch eine solche Regelung bedarf einer klaren praktischen Ausgestaltung. Schließlich würde es wohl eher den Unmut von Nutzern erregen, wenn beispielsweise ihr liebevoll zusammengestelltes Album mit Urlaubsbildern eines Tages plötzlich aus ihrem Facebook-Account verschwindet.
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Christian Kahle
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