Facebook: Aigner beschwert sich bei US-Behörde
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner wirft dem sozialen Netzwerk Facebook in einem Brief an die US-Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Commission (FTC) vor, insbesondere mit der Gesichtserkennung Datenschutzbestimmungen zu verletzen.
Wie 'Focus' unter Berufung auf einen Brief, der dem Nachrichtenmagazin vorliegt, berichtet, hat sich Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner bei der US-Regierung über Facebook beschwert. Darin listet Aigner etliche Verletzungen von Datenschutzbestimmungen auf. Hauptkritikpunkt ist die Erhebung von biometrischen Daten durch das soziale Netzwerk.
"Für die Gesichtserkennung erstellt Facebook derzeit die vermutlich weltweit größte Datenbank mit biometrischen Merkmalen einzelner Personen, ohne über die biometrische Erfassung klar und verständlich zu informieren", schreibt die Ministerin.
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner: Beschwerde gegen Facebook
Wie 'Heise' berichtet, wirft Aigner Facebook vor, das Safe-Harbor-Abkommen zu verletzten: Dieses sieht vor, dass US-Unternehmen, die in Europa tätig sind, sich verpflichten, die hier gültigen Datenschutzrichtlinien einzuhalten. Bei einem USA-Besuch Aigners vergangenen September habe die FTC bei einem Treffen mit der Ministerin gebeten, etwaige Verstöße der US-Behörde zu melden, damit dieses Ermittlungen und mögliche Sanktionen prüfen könne, sagte ein Sprecher Aigners gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Die Anfang Juni eingeführte Gesichtserkennung von Facebook steht von Beginn an unter Kritik. Die Gesichtserkennung dient zur automatischen Erkennung von Freunden, die auf Fotos der Nutzer abgebildet sind. Hierfür wertet Facebook die von Usern auf ihren Fotos markierten Gesichter nach biometrischen Merkmalen aus und speichert sie.
Bedenklich sei dabei vor allem der Umgang des sozialen Netzwerkes mit europäischem bzw. deutschem Datenschutzrecht. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat bereits rechtliche Schritte angekündigt, weil sich Facebook nicht explizit von jedem Nutzer (auch nachträglich) die Erlaubnis für die Gesichtserkennung einhole. Die Ankündigung des Starts einer ähnlichen Funktion beim Konkurrenznetzwerk Google+ hat dagegen keinerlei vergleichbare Kritik ausgelöst.
"Für die Gesichtserkennung erstellt Facebook derzeit die vermutlich weltweit größte Datenbank mit biometrischen Merkmalen einzelner Personen, ohne über die biometrische Erfassung klar und verständlich zu informieren", schreibt die Ministerin.
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner: Beschwerde gegen Facebook
Wie 'Heise' berichtet, wirft Aigner Facebook vor, das Safe-Harbor-Abkommen zu verletzten: Dieses sieht vor, dass US-Unternehmen, die in Europa tätig sind, sich verpflichten, die hier gültigen Datenschutzrichtlinien einzuhalten. Bei einem USA-Besuch Aigners vergangenen September habe die FTC bei einem Treffen mit der Ministerin gebeten, etwaige Verstöße der US-Behörde zu melden, damit dieses Ermittlungen und mögliche Sanktionen prüfen könne, sagte ein Sprecher Aigners gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Die Anfang Juni eingeführte Gesichtserkennung von Facebook steht von Beginn an unter Kritik. Die Gesichtserkennung dient zur automatischen Erkennung von Freunden, die auf Fotos der Nutzer abgebildet sind. Hierfür wertet Facebook die von Usern auf ihren Fotos markierten Gesichter nach biometrischen Merkmalen aus und speichert sie.
Bedenklich sei dabei vor allem der Umgang des sozialen Netzwerkes mit europäischem bzw. deutschem Datenschutzrecht. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat bereits rechtliche Schritte angekündigt, weil sich Facebook nicht explizit von jedem Nutzer (auch nachträglich) die Erlaubnis für die Gesichtserkennung einhole. Die Ankündigung des Starts einer ähnlichen Funktion beim Konkurrenznetzwerk Google+ hat dagegen keinerlei vergleichbare Kritik ausgelöst.
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