Neues Samsung-Tablet:
Apple scheitert mit Verbot
Das Landgericht München hat einen Antrag von Apple auf ein Verkaufsverbot gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1N abgelehnt. Samsung darf sein 10,1-Zoll-Tablet also mit dem geänderten Design weiter verkaufen.
Das ursprüngliche Samsung Galaxy Tab 10.1 bleibt hingegen in Deutschland verboten, weil der koreanische Hersteller wie gestern bekannt wurde nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt.
Apple hatte am Landgericht München eine Verbotsverfügung gegen das überarbeitete Samsung-Tablet und das Smartphone Galaxy Nexus gefordert. Der US-Konzern berief sich dabei auf angebliche Verletzungen seines geistigen Eigentums durch Samsung.
Das Gericht geht jedoch davon aus, dass Apples Patent, das bestimmte Touchscreen-Technologien bei Smartphones und Tablets abdeckt, ungültig ist. Samsung hatte zuvor behauptet, dass die von Apple beanstandeten Technologien schon lange vor dessen Antrag auf den Schutz durch ein Patent weit verbreitet waren und häufig genutzt wurden.
Das Samsung Galaxy Tab 10.1N war von dem südkoreanischen Apple-Konkurrenten im November 2011 eingeführt worden, um ein Verkaufsverbot gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 zu umgehen. Das Gerät kommt in einem neuen Gehäuse daher, bei dem die Lautsprecher nach vorn verlegt wurden, entspricht technisch sonst aber der ersten Version.
Samsung habe belegen können, dass das Apple-Patent wahrscheinlich gelöscht wird, weil die dadurch zu schützende Technologie schon vor dem Schutzantrag breit verfügbar war, so der zuständige Richter Andreas Müller nach Angaben des Wirtschaftsdienstes 'Bloomberg'. Am 9. Februar wird in Düsseldorf das Urteil in einer weiteren Klage von Apple gegen das Galaxy Tab 10.1N erwartet.
Apple hatte am Landgericht München eine Verbotsverfügung gegen das überarbeitete Samsung-Tablet und das Smartphone Galaxy Nexus gefordert. Der US-Konzern berief sich dabei auf angebliche Verletzungen seines geistigen Eigentums durch Samsung.
Das Gericht geht jedoch davon aus, dass Apples Patent, das bestimmte Touchscreen-Technologien bei Smartphones und Tablets abdeckt, ungültig ist. Samsung hatte zuvor behauptet, dass die von Apple beanstandeten Technologien schon lange vor dessen Antrag auf den Schutz durch ein Patent weit verbreitet waren und häufig genutzt wurden.
Das Samsung Galaxy Tab 10.1N war von dem südkoreanischen Apple-Konkurrenten im November 2011 eingeführt worden, um ein Verkaufsverbot gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 zu umgehen. Das Gerät kommt in einem neuen Gehäuse daher, bei dem die Lautsprecher nach vorn verlegt wurden, entspricht technisch sonst aber der ersten Version.
Samsung habe belegen können, dass das Apple-Patent wahrscheinlich gelöscht wird, weil die dadurch zu schützende Technologie schon vor dem Schutzantrag breit verfügbar war, so der zuständige Richter Andreas Müller nach Angaben des Wirtschaftsdienstes 'Bloomberg'. Am 9. Februar wird in Düsseldorf das Urteil in einer weiteren Klage von Apple gegen das Galaxy Tab 10.1N erwartet.
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