Kartellamt prüft Mediathek-Fusion von ARD & ZDF
geplante Plattform von RTL und ProSiebenSat.1. Wir werden unter anderem prüfen, ob mit den Plänen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten Wettbewerbsbeschränkungen auf der Produktions- und Lizenzierungsstufe verbunden sind. Außerdem werden uns auch mit den Zuschauermärkten befassen", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Tochtergesellschaften des ZDF, verschiedener ARD-Sender sowie mehrere Fernsehproduktionsunternehmen hatten Ende Oktober beim Bundeskartellamt das Vorhaben angemeldet, ein Gemeinschaftsunternehmen im Bereich Video-on-Demand zu gründen. Unter dem Arbeitstitel "Germany's Gold" wurde der Aufbau einer gemeinsamen kommerziellen Mediathek geplant.
Die auf der Plattform verfügbaren Videos sollen aus dem Fundus der Öffentlich-Rechtlichen, aber auch von Dritten stammen. Die Inhalte sollen über alle zugänglichen Verbreitungswege angeboten werden. Abrufe von Inhalten sollen gegen Zahlung von Gebühren oder auch über ein werbefinanziertes kostenfreies Modell möglich sein.
Die fusionskontrollrechtliche Prüfung des Vorhabens ist abgeschlossen, hieß es nun Seitens des Kartellamtes. Rein fusionsrechtlich bestünden keine Probleme, da die Beteiligten auf den in Betracht kommenden Märkten - anders als RTL und ProSiebenSat.1 gemeinsam auf dem Fernsehwerbemarkt - nicht marktbeherrschend sind und es durch den Zusammenschluss auch nicht werden, hieß es.
Die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens gebe jedoch ähnlich wie im Fall der geplanten und vom Bundeskartellamt untersagten gemeinsamen Plattform von RTL und ProSiebenSat.1 Anlass zur Prüfung, ob ein Verstoß gegen das allgemeine Kartellverbot vorliegt. Ein entsprechendes Prüfverfahren werde unabhängig von der Beendigung des fusionskontrollrechtlichen Verfahrens fortgeführt.
"Das Vorhabens unterliegt den gleichen kartellrechtlichen Maßstäben wie die
Tochtergesellschaften des ZDF, verschiedener ARD-Sender sowie mehrere Fernsehproduktionsunternehmen hatten Ende Oktober beim Bundeskartellamt das Vorhaben angemeldet, ein Gemeinschaftsunternehmen im Bereich Video-on-Demand zu gründen. Unter dem Arbeitstitel "Germany's Gold" wurde der Aufbau einer gemeinsamen kommerziellen Mediathek geplant.
Die auf der Plattform verfügbaren Videos sollen aus dem Fundus der Öffentlich-Rechtlichen, aber auch von Dritten stammen. Die Inhalte sollen über alle zugänglichen Verbreitungswege angeboten werden. Abrufe von Inhalten sollen gegen Zahlung von Gebühren oder auch über ein werbefinanziertes kostenfreies Modell möglich sein.
Die fusionskontrollrechtliche Prüfung des Vorhabens ist abgeschlossen, hieß es nun Seitens des Kartellamtes. Rein fusionsrechtlich bestünden keine Probleme, da die Beteiligten auf den in Betracht kommenden Märkten - anders als RTL und ProSiebenSat.1 gemeinsam auf dem Fernsehwerbemarkt - nicht marktbeherrschend sind und es durch den Zusammenschluss auch nicht werden, hieß es.
Die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens gebe jedoch ähnlich wie im Fall der geplanten und vom Bundeskartellamt untersagten gemeinsamen Plattform von RTL und ProSiebenSat.1 Anlass zur Prüfung, ob ein Verstoß gegen das allgemeine Kartellverbot vorliegt. Ein entsprechendes Prüfverfahren werde unabhängig von der Beendigung des fusionskontrollrechtlichen Verfahrens fortgeführt.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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