Analytics: Google einigt sich mit Datenschützern
Die deutschen Datenschutzbehörden konnten sich mit dem Suchmaschinenkonzern Google auf eine Lösung für den Tracking-Dienst Google Analytics einigen. Der Service bietet Betreibern von Webseiten Analysen über das Besucheraufkommen und das Nutzungsverhalten. Wegen der Übermittlung der erfassten Daten an Server in den USA stand der Dienst aber in der Kritik.
Seit Ende 2009 gab es deshalb Verhandlungen zwischen den Datenschützern und Google, in denen es um die erforderlichen Änderungen zum gesetzeskonformen Einsatz von Google Analytics ging. Nun sei es gelungen, sich auf einige zentrale Punkte zu verständigen und eine rechtskonforme Nutzung des Services in Deutschland zu ermöglichen, teilten beide Seiten mit.
So forderten die Datenschützer, dass den Nutzern die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten eingeräumt werden muss. Google stellt deshalb ein Deaktivierungs-Add-On zur Verfügung. Dieses war ist schon seit einiger Zeit für den Internet Explorer, Firefox und Chrome verfügbar, nun kamen auch Safari und Opera hinzu.
Auf Anforderung des Webseitenbetreibers kann außerdem der letzte Teil der IP-Adresse vor einer Speicherung gelöscht werden, so dass darüber keine Identifizierung des Nutzers mehr möglich ist. Mit den Webseitenbetreibern werde weiterhin ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abgeschlossen, hieß es.
Für Webseitenbetreiber stellt der Hamburgische Datenschutzbeauftragte zusätzliche Hinweise (PDF) zur Verfügung. "Macht ein Webseitenbetreiber von diesen Möglichkeiten Gebrauch, wird dadurch ein beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics gewährleistet", sicherte die Behörde zu.
Allerdings sieht man seitens der Datenschutzbehörden den Diskussionsprozess damit noch nicht als abgeschlossen an. Technische und rechtliche Veränderungen würden eine kontinuierliche Weiterentwicklung erfordern. So sei beispielsweise noch zu klären, wie verschiedene Maßnahmen auf den immer stärker eingesetzten Smartphones und Tablets umgesetzt werden. Aber auch die Einführung von IPv6 mache neue Schritte erforderlich.
So forderten die Datenschützer, dass den Nutzern die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten eingeräumt werden muss. Google stellt deshalb ein Deaktivierungs-Add-On zur Verfügung. Dieses war ist schon seit einiger Zeit für den Internet Explorer, Firefox und Chrome verfügbar, nun kamen auch Safari und Opera hinzu.
Auf Anforderung des Webseitenbetreibers kann außerdem der letzte Teil der IP-Adresse vor einer Speicherung gelöscht werden, so dass darüber keine Identifizierung des Nutzers mehr möglich ist. Mit den Webseitenbetreibern werde weiterhin ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abgeschlossen, hieß es.
Für Webseitenbetreiber stellt der Hamburgische Datenschutzbeauftragte zusätzliche Hinweise (PDF) zur Verfügung. "Macht ein Webseitenbetreiber von diesen Möglichkeiten Gebrauch, wird dadurch ein beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics gewährleistet", sicherte die Behörde zu.
Allerdings sieht man seitens der Datenschutzbehörden den Diskussionsprozess damit noch nicht als abgeschlossen an. Technische und rechtliche Veränderungen würden eine kontinuierliche Weiterentwicklung erfordern. So sei beispielsweise noch zu klären, wie verschiedene Maßnahmen auf den immer stärker eingesetzten Smartphones und Tablets umgesetzt werden. Aber auch die Einführung von IPv6 mache neue Schritte erforderlich.
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Christian Kahle
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