Datenschützer raten zu Piwik statt Google Analytics
"Bisher hat sich gezeigt, dass viele der vorrangig eingesetzten Analysewerkzeuge mit den gesetzlichen Vorschriften nicht in Einklang zu bringen sind. Dies gilt insbesondere für den unentgeltlich Webseitenbetreibern zur Verfügung gestellten und den Markt dominierenden Dienst Google Analytics des Unternehmens Google. Der Dienst erhebt umfangreiche Daten über den Nutzer und seine Nutzung der Webseite, die Google an nicht genauer definierten Orten in deren Unternehmens-Cloud analysiert und die Analyseergebnisse den einzelnen Webseitenbetreibern in aggregierter Form bereit stellt", heißt es in einer Mitteilung der Datenschützer.
Piwik
"Das Ziel des ULD ist es, nicht nur aufzuzeigen, was nicht geht, sondern auch, wie etwas geht", begründet man die Empfehlung von Piwik. Man hat die Software geprüft und diverse Rahmenbedingungen erarbeitet, wie man Piwik datenschutzkonform einsetzen kann. Für besonders wichtig erachtet man die Tatsache, dass Piwik die gesammelten Daten auf dem Server des Website-Betreibers auswertet. Google Analytics speichert die Daten in den Rechenzentren des Suchmaschinenbetreibers.
Das ULD stellt eine Anleitung zur Verfügung, in der beschrieben wird, wie man Piwik datenschutzkonform einsetzt. Demnach wird die Nutzung des Plugins AnonymizeIP vorausgesetzt, da es eine ungekürzte Speicherung von IP-Adressen verhindert. Man weist jedoch deutlich darauf hin, dass die Empfehlung von Piwik keinesfalls mit einem Gütesiegel gleichzusetzen ist, das man beim ULD beantragen kann.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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