Apple stoppt Verkauf von Samsung-Tablet (Update)
Apple hat einen europaweiten Verkaufsstopp für Samsungs iPad-Konkurrenten Galaxy Tab 10.1 erwirken können. Das Landgericht Düsseldorf gab einer Einstweiligen Verfügung statt, die Samsung den Vertrieb des Geräts innerhalb der EU untersagt.
Wie die Nachrichtenagentur dpa nach Angaben des 'Handelsblatts' aus Verhandlungskreisen erfuhr, bleiben einzig die Niederlande von dem Verkaufsverbot ausgenommen. Apple behauptet, dass Samsung mit dem Galaxy Tab nicht nur das iPad kopiert, sondern auch noch den "Kultstatus" des Tablets zu seinen Gunsten ausnutzt.
Sollte sich Samsung nicht an die Einstweilige Verfügung halten, droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren. Vorerst muss Samsung nun offenbar den Verkauf seines mit Googles Android 3.x "Honeycomb" ausgestatteten Tablets auf Basis von Nvidias Tegra 2 ARM Cortex-A9 Dual-Core Plattform einstellen.
Apple und Samsung ringen seit einigen Monaten sowohl in Europa, als auch in den USA und Fernost um angebliche Urheberrechts-, Markenrechts- und Patentverletzungen durch ihre Tablets und Smartphones. In den USA untersucht die Internationale Handelskommission (ITC) derzeit, ob Samsung mit dem Smartphone Galaxy S2 und dem Galaxy Tab 10.1 gegen Apples Schutzrechte verstößt.
Ziel der Kalifornier ist es, den Import der Geräte in die USA durch den koreanischen Konkurrenten zu verhindern. In Australien hat Samsung die Einführung des Galaxy Tab 10.1 aufgrund der Auseinandersetzungen mit Apple bereits auf Eis gelegt. Hierzulande soll das Tablet eigentlich in diesem Monat auf den Markt kommen. Bisher hat sich Samsung noch nicht zu dem EU-Verkaufsverbot durch die Einstweilige Verfügung geäußert.
Update - 10.08.2011, 10:00 Uhr
Inzwischen liegt eine Stellungnahme von Samsung vor, die wir nachfolgend aus dem Englischen übersetzt haben.
"Samsung ist von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht und wir beabsichtigen unverzüglich zu reagieren, um unser geistiges Eigentum im Rahmen der rechtlichen Auseinandersetzung in Deutschland und dem Rest der Welt zu verteidigen.
Die Unterlassungserklärung wurde beantragt, ohne dass Samsung informiert wurde - das Verkaufsverbot wurde ohne eine Anhörung oder Vorlage von Beweisen seitens Samsung ausgesprochen. Wir werden alle notwendigen Schritte einleiten, um die innovativen mobilen Kommunikationsgeräte allen Kunden in Europa und der ganzen Welt zur Verfügung stellen zu können.
Die Entscheidung des deutschen Gerichts hat keinen Einfluss auf andere rechtlichen Auseinandersetzungen, die in Gerichten in Europa und anderswo ausgetragen werden."
Sollte sich Samsung nicht an die Einstweilige Verfügung halten, droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren. Vorerst muss Samsung nun offenbar den Verkauf seines mit Googles Android 3.x "Honeycomb" ausgestatteten Tablets auf Basis von Nvidias Tegra 2 ARM Cortex-A9 Dual-Core Plattform einstellen.
Apple und Samsung ringen seit einigen Monaten sowohl in Europa, als auch in den USA und Fernost um angebliche Urheberrechts-, Markenrechts- und Patentverletzungen durch ihre Tablets und Smartphones. In den USA untersucht die Internationale Handelskommission (ITC) derzeit, ob Samsung mit dem Smartphone Galaxy S2 und dem Galaxy Tab 10.1 gegen Apples Schutzrechte verstößt.
Ziel der Kalifornier ist es, den Import der Geräte in die USA durch den koreanischen Konkurrenten zu verhindern. In Australien hat Samsung die Einführung des Galaxy Tab 10.1 aufgrund der Auseinandersetzungen mit Apple bereits auf Eis gelegt. Hierzulande soll das Tablet eigentlich in diesem Monat auf den Markt kommen. Bisher hat sich Samsung noch nicht zu dem EU-Verkaufsverbot durch die Einstweilige Verfügung geäußert.
Update - 10.08.2011, 10:00 Uhr
Inzwischen liegt eine Stellungnahme von Samsung vor, die wir nachfolgend aus dem Englischen übersetzt haben.
"Samsung ist von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht und wir beabsichtigen unverzüglich zu reagieren, um unser geistiges Eigentum im Rahmen der rechtlichen Auseinandersetzung in Deutschland und dem Rest der Welt zu verteidigen.
Die Unterlassungserklärung wurde beantragt, ohne dass Samsung informiert wurde - das Verkaufsverbot wurde ohne eine Anhörung oder Vorlage von Beweisen seitens Samsung ausgesprochen. Wir werden alle notwendigen Schritte einleiten, um die innovativen mobilen Kommunikationsgeräte allen Kunden in Europa und der ganzen Welt zur Verfügung stellen zu können.
Die Entscheidung des deutschen Gerichts hat keinen Einfluss auf andere rechtlichen Auseinandersetzungen, die in Gerichten in Europa und anderswo ausgetragen werden."
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