Gericht verbietet Samsung Galaxy-Geräte (Update2)
Ein Gericht in Den Haag hat entschieden, dass einige der populären Smartphones der Samsung Galaxy-Serie gegen Patente des iPhone-Herstellers Apple verstoßen. Die Produkte dürfen deshalb in Europa bald nicht mehr verkauft werden.
Nach Auffassung der Richter verletzt Samsung mit den Smartphone-Modellen Galaxy S, Galaxy SII und Galaxy Ace ein Patent von Apple, das eine "Methode zum Scrolling" beschreibt. Samsung darf nun nicht mehr mit den Geräten handeln, was auch deren Import und Vertrieb in den EU-Staaten einschließt.
In der Entscheidung des Gerichts heißt es außerdem, dass Samsung mit seinen Tablets Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 10.1V aktuell nicht gegen Patente verstößt. Apple geht seit geraumer Zeit gegen Samsung vor, obwohl das Unternehmen zu seinen wichtigsten Zulieferern für Geräte wie das iPhone und das iPad gehört.
Vergleich iPhone 4 vs. Galaxy S2
Nach aktuellem Stand darf Samsung seine Smartphones nur noch bis 13. Oktober verkaufen, da das Verbot erst an diesem Tag in Kraft tritt. Der koreanische Hersteller hatte bis zuletzt argumentiert, dass Apples Patente ungültig seien, weil diverse Beispiele für eine frühere Verwendung der jeweiligen Technologien existieren sollen.
Aus der Pressemitteilung des Gerichts in Den Haag geht hervor, dass der Richter auch Apples Patente auf Geschmacksmuster und das Urheberrecht durch Samsungs Geräte verletzt sieht. Das Urteil gilt für die Niederlande ebenso wie für diverse andere europäische Länder, darunter auch Deutschland. Samsung hat sich bisher noch nicht zu der Entscheidung geäußert, dürfte aber weiterhin versuchen, mit allen rechtlichen Mitteln dagegen vorzugehen.
Apple hat unter anderem die Form des iPhone und des iPad schützen lassen. Im Streit mit Samsung argumentierte der US-Konzern deshalb damit, dass die Koreaner keine derartigen Geräte anbieten dürften, die eine rechteckige Form mit abgerundeten Ecken haben. Generell weisen aber beinahe sämtliche aktuellen Tablets und Smartphones derartige Merkmale auf, weshalb Apples Patent- und Urheberrechtsansprüche äußerst umstritten sind.
Update 17:20 Uhr:
Wie 'Engadget' berichtet, hat ein niederländischer Anwalt inzwischen klargestellt, dass der Richter das von Apple gegen Samsung angeführte EU-Patent 1,964,022, das die Verwendung eines Sliders zur Entsperrung des Telefons beschreibt, für hinfällig erklärt, so dass es zumindest in den Niederlanden nicht mehr gegen die Koreaner verwendet werden kann.
Außerdem wies der Anwalt darauf hin, dass Samsung nicht gegen das EU-Patent mit der Nummer 2,098,948 verstößt, das die Verwendung eines "Flag" in Verbindung mit mehrfachem Tippen auf den Bildschirm abdeckt. Dieser Bericht wurde dem entsprechend korrigiert.
Update 18:50 Uhr: Mittlerweile hat Samsung auf die Entscheidung des Gerichts reagiert und erklärt, dass das Verkaufsverbot wirkungslos bleiben wird, weil lediglich ein simples Software-Update nötig sein wird.
Samsung Galaxy S2: Bei Amazon bestellen
In der Entscheidung des Gerichts heißt es außerdem, dass Samsung mit seinen Tablets Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 10.1V aktuell nicht gegen Patente verstößt. Apple geht seit geraumer Zeit gegen Samsung vor, obwohl das Unternehmen zu seinen wichtigsten Zulieferern für Geräte wie das iPhone und das iPad gehört.
Vergleich iPhone 4 vs. Galaxy S2
Nach aktuellem Stand darf Samsung seine Smartphones nur noch bis 13. Oktober verkaufen, da das Verbot erst an diesem Tag in Kraft tritt. Der koreanische Hersteller hatte bis zuletzt argumentiert, dass Apples Patente ungültig seien, weil diverse Beispiele für eine frühere Verwendung der jeweiligen Technologien existieren sollen.
Aus der Pressemitteilung des Gerichts in Den Haag geht hervor, dass der Richter auch Apples Patente auf Geschmacksmuster und das Urheberrecht durch Samsungs Geräte verletzt sieht. Das Urteil gilt für die Niederlande ebenso wie für diverse andere europäische Länder, darunter auch Deutschland. Samsung hat sich bisher noch nicht zu der Entscheidung geäußert, dürfte aber weiterhin versuchen, mit allen rechtlichen Mitteln dagegen vorzugehen.
Apple hat unter anderem die Form des iPhone und des iPad schützen lassen. Im Streit mit Samsung argumentierte der US-Konzern deshalb damit, dass die Koreaner keine derartigen Geräte anbieten dürften, die eine rechteckige Form mit abgerundeten Ecken haben. Generell weisen aber beinahe sämtliche aktuellen Tablets und Smartphones derartige Merkmale auf, weshalb Apples Patent- und Urheberrechtsansprüche äußerst umstritten sind.
Update 17:20 Uhr:
Wie 'Engadget' berichtet, hat ein niederländischer Anwalt inzwischen klargestellt, dass der Richter das von Apple gegen Samsung angeführte EU-Patent 1,964,022, das die Verwendung eines Sliders zur Entsperrung des Telefons beschreibt, für hinfällig erklärt, so dass es zumindest in den Niederlanden nicht mehr gegen die Koreaner verwendet werden kann.
Außerdem wies der Anwalt darauf hin, dass Samsung nicht gegen das EU-Patent mit der Nummer 2,098,948 verstößt, das die Verwendung eines "Flag" in Verbindung mit mehrfachem Tippen auf den Bildschirm abdeckt. Dieser Bericht wurde dem entsprechend korrigiert.
Update 18:50 Uhr: Mittlerweile hat Samsung auf die Entscheidung des Gerichts reagiert und erklärt, dass das Verkaufsverbot wirkungslos bleiben wird, weil lediglich ein simples Software-Update nötig sein wird.
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