Kino.to: Sperre ist in Österreich in Kraft getreten

Die kürzlich vom Handelsgericht in Wien erlassene einstweilige Verfügung gegen den Internet-Provider UPC ist am Freitag um 24.00 Uhr offiziell in Kraft getreten. Davon sind nur die in Wien ansässigen Kunden betroffen. Den bisher bekannt gewordenen Informationen zufolge wird der Provider die erlassene Entscheidung akzeptieren und den Zugriff der hauseigenen Kunden auf die Streaming-Plattform Kino.to unterbinden. Da sich die einstweilige Verfügung auf das Konzernunternehmen UPC Telekabel Wien GmbH beschränkt, sind nur Kunden aus Wien von dieser Maßnahme betroffen.

Damit die Kino.to-Zugriffssperre in Österreich in Kraft treten konnte, mussten die Kläger noch eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese dient für eine etwaige Entschädigung, wenn in einer weiteren Instanz entschieden werden sollte, dass die Einstweilige Verfügung nicht rechtmäßig war.

Die Betreiber von Kino.to haben in der letzten Woche auf diesen Sachverhalt reagiert und eine erste Alternativdomain geschaltet. Über die Adresse Moviestream.to wurde bereits eine Weiterleitung auf das bekannte Portal von Kino.to geschaltet. Über neue Domains will man über das Forum Cinecommunity.to informieren.

Mit der Unterstützung des Vereins für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) führten österreichische und deutsche Filmproduzenten einen Musterprozess gegen den Internetprovider UPC. Ursprünglich hat man sich für dieses Vorhaben entschlossen, da über Kino.to zahlreiche urheberrechtlich geschützte Inhalte angeboten werden. Videostreaming, Streamingportal, kino.to Videostreaming, Streamingportal, kino.to Kino.to
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